Vor allem beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ist bei Vätern der Sommer die bevorzugte Karenzzeit.

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Es herbstelt. Die Tage werden kürzer, die Badetage gehen zur Neige, nasse Kinderhaare sind nicht mehr wurscht, ebenso wenig feuchte Badehosen am Popo. Jetzt gehen die Monate des umständlichen An- und Umziehens los, des Mitschleppens von Ersatzgewand und der Diskussionen mit dem Nachwuchs, ob keine Haube keine oder eine Option ist. Kurz: Der Sommer fühlt sich für viele, die kleine Kinder betreuen, einfacher an.

Wer kann es da jenem Elternteil verdenken, der sich für die Karenz eher das Frühjahr und den Sommer ausbedingt als den Winter? Schön, wenn man es sich aussuchen kann, doch das dürfen noch immer vorwiegend die Väter. Ein Rechnungshofbericht hat Ende August festgestellt, dass Väter kaum Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen, und wenn, dann sind es vor allem beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld die Wochen im Hochsommer. Insgesamt gingen nur 4,5 Prozent der Tage, für die Kinderbetreuungsgeld beansprucht wurde, an Väter.

Stillstand bei extremer Ungleichheit

Warum jetzt diese deutlich niedrigere Zahl? Bisher war doch immer von knapp 20 Prozent an Vätern die Rede, die in Karenz gehen? Das ist allerdings nur die Prozentzahl aller Väter, die irgendwann mal in Karenz gehen. Da ist auch der Schönwetter-Dad mit seinen acht Wochen im Juli und August dabei, dessen Partnerin womöglich noch in demselben Zeitraum Urlaub oder Zeitausgleich nimmt, damit man "gemeinsam" Zeit verbringen kann, "gemeinsam" die Kinder betreut. Von alleiniger Zuständigkeit der Väter kann dann nicht mal in dieser Minikarenz die Rede sein. Diese Väter fallen ebenso in die vom Familienministerium ausgegebenen 19,40 Prozent (2017) "Väterbeteiligung" wie jene wenigen Väter, die zwölf Monate oder länger in Karenz gehen. Der Rechnungshof analysierte nun die in Anspruch genommenen Tage, und das bildet die Kinderbetreuungsrealität weitaus besser ab.

"Extrem ungleich", so nennt der Rechnungshof in seinem Bericht diese Realität. Hinzu kommt, dass sich schon seit gut zehn Jahren nichts mehr bewegt: Zwischen 2005 bis 2009 stieg der Anteil der Väter immerhin von 3,3 auf 4,5 Prozent. Doch seither herrscht Stillstand: 2018 lag ihr Anteil immer noch bei mickrigen 4,5 Prozent.

Der Handlungsbedarf liegt bei den Vätern

Das vergangene halbe Jahr hat gezeigt, dass die Corona-Krise die alleinige Zuständigkeit von Frauen noch verschärft: Sie sind mehr von Corona-bedingter Arbeitslosigkeit betroffen, von der Doppelbelastung durch Job und Kinderbetreuung. Wenn im Herbst, wie Bildungsminister Heinz Faßmann sagte, die "Eltern" entscheiden sollen, ob das Kind nicht in die Schule kann, weil es verdächtig kränklich ist – denn die "Eltern" erkennen so etwas schon, sie kennen ihr Kind doch gut –, dann bedeuten diese 4,5 Prozent, dass es letztlich die Mütter sind. Sie werden das abschätzen, und sie werden zum größten Teil dann auch mit ihren Kindern daheim bleiben.

Solange kein Handlungsbedarf bei den Vätern gesehen wird, sind die Maßnahmen für Frauen ärgerlich: jene, die Frauen in "Zukunftsjobs" bringen sollen, wie die Regierungsparteien ÖVP und Grüne mit ihrem Arbeitsmarktpaket ankündigten, wie man Frauen in besser bezahlte Jobs, vor den Vorhang und sonst wohin holen will. Das bringt alles nichts außer Mehrbelastung, wenn sie trotzdem vorwiegend die Familienarbeit und Kinderbetreuung stemmen müssen.

Auch Begriffe wie "Väterbeteiligung" kann man nicht mehr hören, die zeigen, dass die Beteiligung der Mütter so selbstverständlich ist, dass wir keinen Extrabegriff dafür brauchen. Wo bleibt der Fokus auf die Väter? Wo bleiben die Maßnahmen, die sie überall dorthin bringen, wo sie nicht sind? Allem voran in die Betreuung ihrer Kinder. (Beate Hausbichler, 3.9.2020)