Roaming gehört mittlerweile der Vergangenheit an.

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Mobilfunkanbieter mussten 2017 automatisch bei allen Kunden die Roaminggebühren für Gespräche innerhalb der EU streichen. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegen den Anbieter O2. Er bestätigte damit die Auffassung des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverbands. (Az: C-539/19)

Roaminggebühren werden für die Nutzung ausländischer Mobilfunknetze erhoben. Für Mobilfunkgespräche innerhalb der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen wurden sie 2007 zunächst begrenzt und dann schrittweise gesenkt. Zum 15. Juni 2017 wurden sie dann vollständig abgeschafft.

Nicht automatisch umgesetzt

Der Mobilfunkanbieter O2 (Telefonica Germany) hatte dies nicht für alle Kunden automatisch umgesetzt. Kunden mit bestimmten, sogenannten alternativen Roamingtarifen, die nicht der bisherigen EU-Regulierung unterlagen, mussten per SMS oder über eine App selbst für die Umstellung in einen Tarif ohne Roaminggebühren in der EU sorgen.

Dagegen klagte der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "Roam like at home" – so viel zahlen wie zu Hause, das sei der Grundgedanke des EU-Gesetzgebers gewesen. Das Landgericht München I legte den Streit dem EuGH vor.

Automatisch anwendbar

Der bestätigte nun die Auffassung der Verbraucherschützer. Danach war die Abschaffung der Roaminggebühren EU-weit verbindlich und daher "automatisch auf alle Kunden anzuwenden". Dies gelte unabhängig von dem zuvor gewählten Tarif. Ausnahmen wären laut EuGH nur für Kunden zulässig gewesen, die vor der Umstellung ausdrücklich erklärten, dass sie ihren Tarif weiter in der bisherigen Form nutzen wollen.

Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter auf Wortlaut und Ziel der EU-Verordnung. Die EU habe einen Binnenmarkt für Mobilfunkdienste schaffen wollen, "auf dem schließlich nicht mehr zwischen Inlands- und Roamingtarifen unterschieden wird". Zuletzt sei daher eine automatische Umstellung für alle Mobilfunknutzer "eindeutig beabsichtigt" gewesen. (APA, 3.9.2020)