EU-Regeln der AV-Gesetze für TV-Sender und Videoangebote von Medienhäusern gelten künftig auch für Youtube (Bild) und Co in Europa. Allerdings nicht die österreichischen – für Facebook ist etwa Irland als europäischer Sitz zuständig.

Foto: Youtube Screenshot

Videosharing-Plattformen werden neuen Regeln unterworfen, die schon bisher für Fernsehsender und andere klassische Kanäle gelten. Österreich setzt damit die neue EU-Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste um. Die Gesetzesentwürfe gingen Freitag in Begutachtung. Der Entwurf lockert auch Werberegeln für TV-Sender, soll den Jugendschutz und Barrierefreiheit verbessern.

Das Büro von Kanzler-Medienbeauftragtem Gerald Fleischmann bestätigt den Begutachtungsbeginn. Man werde Stellungnahmen und Hinweise aus der Begutachtung in den Entwurf einarbeiten.

Die EU-Richtlinie erfasst nun auch soziale Netzwerke. Soziale Netzwerke, die audiovisuelle Inhalte verbreiten, stünden zunehmend in Konkurrenz zu "klassischen" elektronischen Medien im Kampf um Zuschaueranteile und vor allem um Werbeumsätze, argumentierte die EU.

Verpflichtungen für Plattformen

Ein neuer Abschnitt im österreichischen Gesetz über Audiovisuelle Mediendienste setzt die Überlegungen der EU-Richtlinie um: Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die Videoplattformanbieter "geeignete Maßnahmen treffen, um die Nutzer vor Sendungen, nutzer-generierten Videos und audiovisueller kommerzieller Kommunikation zu schützen", die

  • Minderjährige in ihrer körperlichen, geistigen oder sittlichen Entwicklung beeinträchtigen könnten;
  • die "Aufstachelung zu gegen in Artikel 21 der Grundrechte-Charta genannte Gruppen gerichteter Gewalt oder Hass" enthalten;
  • die "terroristische, kinderpornografische und rassistische oder ausländerfeindliche Inhalte verbreiten."

Von Sendern, Mediendiensten und sozialen Netzwerken verlangt die Richtlinie Maßnahmen zum Jugendschutz vor etwa pornografischen oder Gewalt-Inhalten, etwa Kennzeichnung.

Produktplatzierung wird etwa auch in Kindersendungen verboten. Teleshopping in Kindersendungen wird untersagt. Für TV schon bestehende Werbebeschränkungen für Alkohol und ungesunde Lebensmittel werden auf Plattformen ausgeweitet.

30 Prozent europäische Werke

Die Richtlinie gibt zumindest 30 Prozent europäischer Werke für Abrufdienste vor. Sie sieht auch nationale Fonds vor, die von Netflix und Co Beiträge für nationale Programmproduktion vorschreiben. Ein entsprechender Fonds ist im Regierungsprogramm vorgesehen.

Die bisher detaillierter formulierten Werbebestimmungen werden von der EU-Richtlinie generell gelockert , grob gibt die Richtlinie nun maximal 20 Prozent Werbeanteil untertags und im Abendprogramm vor. Update: Österreich bleibt nun im Entwurf bei detaillierteren Regeln auch für Privatsender.

Barrierefreiheit

Vor allem Privatsender und Mediendiensteanbieter dürften in Sachen Barrierefreiheit, also etwa Gebärdensprache, Audiokommentierung, Untertitelung einiges zu tun bekommen: Private Medien müssen der Medienbehörde KommAustria künftig "Aktionspläne" dazu vorlegen und über ihre Umsetzung jährlich berichten.

Der ORF muss darüber hinaus seinen barrierefreien Programmanteil steigern und bis 2030 "vollständig barrierefrei" werden, heißt es im Bundeskanzleramt zum Begutachtungsentwurf. (fid, 4.9.2020)