Das geltende Corona-Ampelsystem und weitere Regelungen für den Schulstart haben bei vielen Eltern für Verwirrung gesorgt.

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Frage: Wie funktioniert die Corona-Ampel an Schulen?

Antwort: Die Corona-Ampel soll ermöglichen, schnell und regional auf eine steigende Zahl von Infektionsfällen zu reagieren. Für jede Phase hat das Bildungsministerium Maßnahmen definiert, um die Verbreitung des Virus einzudämmen und Schüler sowie Lehrkräfte zu schützen. Die Corona-Kommission entscheidet jede Woche über die Ampelfarbe. Die Schulleitungen informieren die Eltern über die aktuelle Ampelfarbe und die daraus resultierenden Maßnahmen. (mehr in der Infobox unten)

Frage: Müssen Schüler einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen?

Antwort: Erst ab Ampelphase "Gelb" müssen Schüler, Lehrer und schulfremde Personen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Sobald die Schüler allerdings auf ihren Plätzen sind und der Unterricht beginnt, kann dieser abgenommen werden. Bei Gruppenarbeiten, die ein Abstandhalten nicht mehr zulassen, kann von den Lehrpersonen das Tragen des MNS angeordnet werden. Das Singen im Musikunterricht oder in anderen Fächern soll auch nur mit MNS erfolgen.

Frage: Können Schulen geschlossen werden?

Antwort: Schulen bleiben immer offen. Generell wird erst ab Ampelphase "Rot" auf Distance-Learning umgestellt. In den Schulen soll aber weiterhin für alle Schüler mit Förder- und Betreuungsbedarf ein Notbetrieb aufrechterhalten werden. Um die Situation zu entspannen, kann in der Sekundarstufe II bereits ab der Phase "Orange" auf Distance-Learning umgestellt werden. Hier gibt es auch die Möglichkeit für einen schulautonomen Schichtbetrieb, sodass kleine Gruppen weiterhin im Präsenzbetrieb unterrichtet werden können.

Frage: Wie wird das Homeschooling diesmal ablaufen?

Antwort: Eltern erinnern sich gut an das Chaos, als plötzlich die Schulen schlossen und der Unterricht auf Homeschooling umgestellt wurde. Lehrer haben über unterschiedliche Kanäle, wie Whatsapp, Youtube, Messenger oder Zoom Informationen und Aufgaben geschickt. Das soll sich nun ändern: Schon zu Beginn des Schuljahres muss jeder Schulstandort eine Lernplattform festlegen, über die Lehrkräfte mit Schülerinnen und Schülern kommunizieren. Außerdem sollen sich Lehrer vermehrt untereinander abstimmen und klären, wie viele und welche Arbeitsaufträge sie vergeben. Für der Unterrichtsgestaltung wird ein Mix aus Videosequenzen, Livestreams und individuellen Lern- und Arbeitsphasen ohne Bildschirm angeregt.

Frage: Stellen die Schulen Laptops zur Verfügung?

Antwort: Das Bildungsministerium hat im Frühling 10.000 mobile Endgeräte angeschafft, die über den Sommer gewartet wurden und bei Bedarf wieder an die Schüler ausgegeben werden. Seit dem Lockdown im Frühling laufen außerdem zahlreiche Initiativen, im Rahmen derer Firmen Laptops an bedürftige Schüler spenden.

Schüler, die zu Hause keinen Platz, keine Ruhe, kein WLAN oder kaum Unterstützung haben, können aber auch bei Ampelphase "Rot" in die Schule kommen. Dort wird es Lernstationen geben, um Aufgaben zu machen oder in kleinen Gruppen zu lernen.

Frage: Müssen Schüler einen Gurgeltest machen?

Antwort: Gurgeltests sind eine schnelle und schmerzfreie Alternative zum Rachenabstrich. Dafür gurgelt die Testperson eine Minute lang 10 bis 15 ml einer Kochsalzlösung. Das Bildungsministerium plant gemeinsam mit den Universitäten Wien, Linz, Graz und Innsbruck ab Ende September ein Monitoring, um einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen an Schulen zu bekommen. Konkret werden bei diesem Forschungsprojekt 15.000 Schüler und 1200 Lehrkräfte alle drei bis vier Wochen vom Schularzt oder einem Assistenten getestet. Die eine Hälfte kommt aus der Volksschule, die andere Hälfte aus der Sekundarstufe I.

Die Teilnahme an der Studie ist freiwillig und erfolgt ausschließlich mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Das Testergebnis liegt binnen 24 Stunden vor. Sollte dieses positiv sein, werden sofort die Gesundheitsbehörden informiert.

Frage: Wie geht man mit Verdachtsfällen um?

Antwort: Der betroffene Schüler wird abgesondert. Die Schulleitung verständigt den Schularzt bzw. die Gesundheitsbehörde, die Erziehungsberechtigten und die Bildungsdirektion. Die Schulleitung dokumentiert die Kontaktpersonen. Die Gesundheitsbehörde entscheidet, ob das Kind abgeholt oder noch vor Ort getestet wird. Die Gesundheitsbehörde definiert die Kontaktpersonen der Kategorie I, die Schule unterstützt dabei mit Klassenlisten und Sitzplänen. Je nach Sachlage verhängt die Gesundheitsbehörde eine Quarantäne für die betroffenen Schüler. Die anderen setzen bis zur endgültigen Abklärung den Unterricht im gut gelüfteten Klassenraum fort.

Frage: Dürfen Eltern Kinder mit Schnupfen in die Schule schicken?

Antwort: Schnupfen allein ist kein Corona-Symptom. Der Gesundheitszustand des Kindes sollte genau beobachtet werden. Ein wesentlicher Gradmesser ist Fieber bzw. eine erhöhte Temperatur. Ab 37,5 Grad ist definitiv von einem Schulbesuch abzusehen. Zeigt das Kind Symptome eines Infekts, wie Husten, Halsweh, Kopfschmerzen, plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, sollte vor dem Schulbesuch die Körpertemperatur gemessen werden. Laut Bildungsminister Heinz Faßmann sollte das Kind aber im Zweifelsfall immer zu Hause bleiben.

Frage: Was tun berufstätige Eltern, wenn Kinder betreut werden müssen?

Antwort: Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer insgesamt maximal eine Woche pro Jahr Anspruch auf eine Pflegefreistellung (oder Betreuungsfreistellung), und zwar im Ausmaß der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Pflegefreistellung kann bei Bedarf auch tage- oder sogar stundenweise in Anspruch genommen werden und unterliegt keiner Vereinbarungspflicht mit dem Arbeitgeber. Wenn die erste Woche verbraucht ist und ein Kind unter zwölf Jahren neuerlich erkrankt, besteht die Möglichkeit, eine zweite Woche zu nehmen.

Die Bundesregierung hat außerdem eine Verlängerung der dreiwöchigen Sonderbetreuungszeit bis Ende Februar 2021 angekündigt. Sie kann bei Schul- und Kindergartenschließungen und dann, wenn die Betreuung von Kindern (bis 14 Jahre) oder Behinderten erforderlich ist, vereinbart werden. Ein Drittel der Lohnkosten übernimmt in diesem Fall der Staat. Rechtsanspruch gibt es allerdings keinen, der Arbeitgeber muss zustimmen.

Frage: Wie werden Risikogruppen geschützt?

Antwort: Wer einer Risikogruppe angehört, muss nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Schüler oder Lehrkräfte, die mit Angehörigen von Risikogruppen zusammenleben und ein ärztliches Attest vorlegen können, müssen ebenfalls nicht in die Schule kommen. Für Lehrkräfte, die Risikogruppen angehören, stellt das Bildungsministerium kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung. Wer zur Risikogruppe gehört, wird vom Gesundheitsministerium definiert.

Frage: Dürfen sich die Schüler untereinander mischen?

Antwort: Eine Klasse wird als epidemiologische Gemeinschaft begriffen. Das heißt, die Kinder und Jugendlichen sollen sich so wenig wie möglich und so viel wie nötig zusammenkommen. Unterricht mit gemischten Gruppen (etwa Sprachgruppen) findet wie gewohnt statt. Das Ministerium appellierte aber an die Schulleitungen, Pausenkonzepte zu erstellen bzw. die Pausen gestaffelt stattfinden zu lassen.

Frage: Findet der Unterricht auch im Freien statt?

Antwort: Schulen sollen so oft wie möglich den Unterricht draußen abhalten. Das gilt nicht nur für Musik oder Sport, sondern auch für alle anderen Fächer, in denen es möglich ist. Bildungsminister Heinz Faßmann dazu: "Ein Text in Deutsch lässt sich auch im Hof diskutieren, heimische Laubbäume können auch oder gerade im Park bestimmt werden." (Nadja Kupsa, 5.9.2020)