Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden äußerten sich am Montag zunächst zwei der vier Angeklagten.

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Dresden – Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat ein weiterer Prozess gegen mutmaßliche Anhänger der rechtsextremen Gruppe Freital begonnen. Nach Verlesung der Anklage äußerten sich am Montag zunächst zwei der vier Angeklagten zu den Vorwürfen. Für den nächsten Verhandlungstag wurden weitere Aussagen angekündigt.

Den drei Männern und einer Frau wird vorgeworfen, sich als Mitglieder beziehungsweise Unterstützer an mehreren Taten der rechtsextremen Gruppe im Jahr 2015 beteiligt zu haben. Die Angeklagten sollen in wechselnder Beteiligung unter anderem an einem Sprengstoffanschlag auf das Auto eines Freitaler Linken-Stadtrats, an einem Anschlag auf ein Büro der Linkspartei und an einem Sprengstoffanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft beteiligt gewesen sein. Bei diesem Anschlag wurde in Freital ein Asylbewerber durch Glassplitter einer zerborstenen Scheibe im Gesicht verletzt.

Bereits 2018 acht Verurteilungen

Die 31-jährige Angeklagte räumte nach Angaben der Sprecherin ein, für ein Foto den Hitlergruß gezeigt zu haben. Auch ein weiterer, 31-jähriger Angeklagter äußerte sich demnach zu dem Vorwurf, am Anschlag auf das Auto des Linken-Stadtrats im Juli 2015 beteiligt gewesen sein.

Den drei angeklagten Männern wird unter anderem Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung vorgeworfen. Einer der Beschuldigten ist außerdem der Beihilfe zum versuchten Mord angeklagt. Der mitangeklagten Frau wirft die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor.

Für die Verhandlung vor dem Staatsschutzsenat sind zunächst Termine bis Jänner angesetzt. Es ist nicht der erste Prozess gegen die Gruppe Freital. Bereits im März 2018 verurteilte das OLG Dresden acht Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung zu Jugend- und Freiheitsstrafen zwischen vier und zehn Jahren. Die Richter sprachen die Beschuldigten damals nach einjähriger Prozessdauer der Bildung einer terroristischen Vereinigung schuldig. (APA, 7.9.2020)