"Land-Banking", also das Horten von Grundstücken mit dem Ziel, die Preise in die Höhe zu treiben, wird in Wien von Oligarchen nicht betrieben. Sie interessieren sich für Luxus im Ersten.

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In Wien ist Wahlkampf, und vergangenen Dienstag fand der Auftakt der heißen Phase bei der Wiener SPÖ statt. Der amtierende Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) kündigte einen "Wiener Spekulationsstopp" an, um den Erwerb von Immobilien zu Spekulationszwecken zu erschweren – etwa für "Oligarchen", wie Ludwig meinte.

Dahinter steckt eine geplante Novelle des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes. Damit wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Angehörige von Drittstaaten in Wien Grund und Boden erwerben können. Nicht-EU-Bürger, die in Wien eine Wohnung kaufen wollen, brauchen dafür eine Genehmigung. Wer in Wien seinen Hauptwohnsitz begründen will, hatte damit bisher keine Probleme, erklärt der auf Immobilienrecht spezialisierte Wiener Rechtsanwalt Thomas In der Maur.

Ein wenig kreativer mussten jene sein, die ihren Lebensmittelpunkt nicht nach Wien verlegen wollen, sondern die Wohnung nur als Kapitalanlage kaufen, aber nicht wirklich nutzen wollen – und damit wohl das sind, was die SPÖ unter Spekulanten versteht. Viel Kreativität war für diese Käuferschicht bisher aber auch nicht nötig – eine seit langem kritisierte Gesetzeslücke im Ausländergrunderwerbsgesetz machte es möglich. Nicht-EU-Bürger gründeten in einem EU-Land, gern in Zypern, eine Gesellschaft, die die Immobilie in Wien kaufte – und waren somit nicht mehr auf eine Genehmigung angewiesen. "Bisher wurde bei diesen Verkäufen nicht in den zweiten Stock geschaut", sagt In der Maur.

Bessere Überprüfung

Diese Gesetzeslücke, die in keinem anderen Bundesland klafft, will die SPÖ schließen. Rechtsanwalt In der Maur findet das prinzipiell gut: "Es kann nicht sein, dass ein Russe, der in Wien eine Gesellschaft gründet, keine Liegenschaft kaufen darf. Aber ein Russe, der in Zypern eine Gesellschaft gründet, das sehr wohl kann." Künftig sollen die wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse auch bei Gesellschaften durchleuchtet werden, Umgehungsgeschäfte bzw. Schachtelkonstruktionen werden erschwert.

Weiters will die SPÖ strengere Bedingungen für eine Genehmigung. Vorgeschlagen wird beispielsweise, dass Käufer künftig mindestens fünf Jahre einen Hauptwohnsitz in Österreich haben müssen und nur ein Grundstück pro Familie gekauft werden darf. Straffällige Personen, die in Österreich eine Haftstrafe verbüßt haben, sollen vom Erwerb zudem ausgeschlossen werden.

Das kritisiert Rechtsanwalt In der Maur scharf: Die fünf Jahre Hauptwohnsitz in Österreich seien für Mitarbeiter von internationalen Organisationen, die am Wiener Wohnungsmarkt unterwegs sind, "überschießend", die Beschränkung auf ein Grundstück pro Familie widerspreche der Freiheit des Eigentums. Und Straffälligkeit als Untersagungsgrund sei "sehr polemisch".

Kein Miethai

Noch etwas führt In der Maur ins Treffen: "Land-Banking", also das gezielte Ankaufen von Grundstücken zu Spekulationszwecken, das die Immobilienpreise tatsächlich in die Höhe jagen kann, betreiben die von Michael Ludwig so genannten "Oligarchen" in Wien nicht. Sie interessieren sich für Luxuswohnungen im ersten Bezirk, die mit dem regulären Mietwohnungsmarkt ohnehin nichts zu tun haben.

Auf den Kampf gegen Spekulanten setzen auch die Wiener Grünen. Zu Jahresbeginn warben sie für ein Spekulationsverbot im Altbau, weil Zinshäuser oft schnell und mit Preisaufschlag weiterverkauft werden. Der Miethai, den sie im vorigen Wien-Wahlkampf gern aufstellten, war bisher aber nicht zu sehen. Aber der Wahlkampf dauert ja noch. (Franziska Zoidl, 11.9.2020)