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ORF-Chef Alexander Wrabetz wünscht sich für seinen ORF-Player auch einen ORF-Knopf auf den Fernbedienungen.

Foto: AP/Jenny Kane

Erste Daten aus der bisher unveröffentlichten Bewegtbildstudie 2020 zeigte ORF-Chef Alexander Wrabetz am Donnerstag seinen Publikumsräten. Sie sollten die Dringlichkeit der geplanten großen (und schon lange vorbereiteten) Streamingplattform ORF-Player verdeutlichen.

Der Anteil des klassischen linearen Fernsehens am Bewegtbildkonsum der 14- bis 29-Jährigen hat sich in Österreich von 2016 bis 2020 exakt halbiert. 2016 machte lineares Fernsehen laut GfK-Umfrage für die sogenannte Bewegtbildstudie 66 Prozent der TV-Nutzung der jüngsten hier erhobenen Zielgruppe aus; 2020 waren es nur noch 33 Prozent der täglichen Videonutzungszeit. Befragt wird jeweils im Jänner/Februar.

Video-Streaming legte in diesen fünf Befragungsjahren beim Publikum unter 30 Jahren um 147 Prozent zu, wie Wrabetz' Präsentation betonte – also die Nutzungszeit von Streamingplattformen wie Youtube, Netflix, Amazon Prime und Dazn und vielen anderen.

2016 machte dieses Video-Streaming laut GfK noch 19 Prozent der Bewegtbildnutzungszeit aus. Anfang 2020 waren es 47 Prozent.

Wrabetz' Präsentation fasst weitere Nutzungsmöglichkeiten von TV-Programm in einer gemeinsamen Kategorie zusammen – also Streaming von TV-Inhalten, Nutzung on demand über TVtheken etwa und aufgezeichnete TV-Inhalte. Sie legten zusammengerechnet – wiederum beim Publikum unter 30 – von neun auf 16 Prozent der Bewegtbildnutzungszeit zu.

Die Nutzungszeit des Fernsehens ist laut ORF auch in dieser Zielgruppe stabil, sein Anteil an der Bewegtbildnutzung insgesamt sinkt aber mit steigender Streamingnutzung.

Die Bewegtbildstudie wird von GfK für die Rundfunk- und Telekomregulierungsgesellschaft (RTR) und die Arbeitsgemeinschaft Teletest der TV-Sender durchgeführt. Die aktuelle Studie 2020 wird bei den österreichischen Medientagen in der vorletzten Septemberwoche ausführlicher präsentiert.

Wünsche an den Gesetzgeber

Wrabetz präsentierte dem Publikumsrat, welche Änderungen des ORF-Gesetzes es aus seiner Sicht für den ORF-Player braucht, der nach jüngsten Ankündigungen vor dem Sommer 2021 starten soll, unmittelbar vor der Bestellung der nächsten ORF-Führung.

Die Liste laut Wrabetz "notwendiger Rahmenbedingungen":

  • Online first und Online only für Live-Bewegtbild und Video on Demand sollten erlaubt werden
  • Wegfall der ORF-gesetzlichen Beschränkungen für Smartphones und Tablets
  • Aufhebung der Sieben-Tage-Beschränkung für späteren Abruf von Sendungen und Beiträgen
  • "Nutzungsmöglichkeiten von Archivinhalten"
  • "Voraussetzungen für Österreich-Login und Kooperation mit Dritten"
  • "Zeitgemäße Werbemöglichkeiten im Online-Bereich"
  • "Dynamische Entwicklungsmöglichkeiten, Reduktion von Auftragsprüfungen"
  • "Aufhebung des Cross-Promotion-Verbots".

Der Medienbeauftragte von Kanzler Sebastian Kurz, Gerald Fleischmann, hat eine Digitalnovelle des ORF-Gesetzes angekündigt.

Kinderprogramm und Volksgruppen

Der Publikumsrat hat wiederum Wünsche an den ORF-Player. In einer "Empfehlung" erhofft das Aufsichtsorgan des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dass auch seine Anliegen an die ORF-Programme mit dem Player "besser erfüllt werden". Als Beispiele führt die Empfehlung an:

  • ein zeitlich flexibel abrufbares Kinderprogramm
  • die bessere Versorgung der Volksgruppen
  • barrierefreier Zugang zu ORF-Inhalten für Menschen mit Behinderungen beziehungsweise Beeinträchtigungen.
  • Der Publikumsrat will auch "laufend über Datenschutzfragen in Zusammenhang mit der Entwicklung des ORF-Player" informiert werden.

(fid, 10.9.2020)