Bei Kundenkontakt ist ab Montag überall in geschlossenen Räumen ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend zu tragen.

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Wien – Die am Freitag angekündigte Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie hat nun auch eine rechtliche Grundlage. Am Samstagabend wurde die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) kundgemacht. Damit gelten ab Montag eine österreichweite Maskenpflicht in fast allen öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie Verschärfungen bei Events und im Gastrobereich.

Die Novelle der sogenannten "Covid-19-Lockerungsverordnung", in der die Corona-Regeln festgeschrieben sind, tritt in der Nacht auf Montag um 00.00 Uhr in Kraft.

MNS-Pflicht im Handel, in Museen und Verwaltungsbehörden

Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz wird auf zahlreiche weitere Bereiche ausgedehnt. Die Pflicht dazu gilt nun im gesamten Handel und bei jeglicher Form des Kundenkontakts, sofern nicht eine andere Schutzeinrichtung, etwa Plexiglas, vorhanden ist. Dies gilt für den Dienstleistungsbereich generell. Bisher gab es die NMS-Pflicht nur im Lebensmittelhandel, in Apotheken, Banken, Tankstellen und den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Explizit angeführt sind in der Verordnung zusätzlich Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archive sowie sonstige Freizeiteinrichtungen. Die Maskenpflicht gilt für Gäste und Personal bei Kundenkontakt in geschlossenen Räumen. Das schließt auch Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte bei Parteienverkehr ein.

Gastronomie: Essen und Trinken nur mehr am Tisch

Um künftig zu verhindern, dass in der Gastronomie die Gäste in Innenräumen, etwa an der Bar, zu eng zusammenstehen, wird das Essen und Trinken dort nur mehr im Sitzen erlaubt sein – und zwar an "Verabreichungsplätzen", wie es in der Verordnung heißt. Allerdings gilt dort keine Maskenpflicht für die Gäste, sondern nur für das Personal. Der Kunde hat zudem gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Die Sperrstunde bleibt – zumindest bei der derzeitigen Ampelschaltung von maximal gelb – bei ein Uhr.

Die Maßnahmen werden schärfer – und damit kommt es vermutlich zu neuen Demos gegen die Corona-Regelungen. Aber wie umgehen mit der Bewegung, die auch viele Verschwörungstheoretiker und Rechtsextreme anzieht? Darüber diskutierten bei "STANDARD mitreden" Michel Reimon (Grüne), Dagmar Belakowitsch (FPÖ) und die Autorin Ingrid Brodnig.
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Auch in Beherbergungsbetrieben gibt es künftig die Maskenpflicht – und zwar in all jenen Innenbereichen, die allgemein zugänglich sind.

Geringere Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen erlaubt

Geregelt werden zudem die angekündigten Reduzierungen hinsichtlich der erlaubten Anzahl von Teilnehmern bei Veranstaltungen. Events ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen sind ebenso untersagt wie jene mit mehr als 100 Personen im Freiluftbereich. Nicht dazugezählt wird Personal des Veranstalters. Werden dabei Speisen angeboten oder Getränke ausgeschenkt, gelten die Regeln der Gastronomie.

Gibt es bei einer Veranstaltung ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, dürfen an einer solchen in geschlossenen Räumen künftig maximal 1.500 Personen teilnehmen. Derartige Outdoor-Veranstaltungen sind mit 3.000 Personen limitiert. Bei zugewiesenen Plätzen darf auch der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden.

Zu beachten ist bei diesen größeren Veranstaltungen, dass diese eine Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde brauchen. Dies gilt dann, wenn dabei indoor mehr als 500 Personen teilnehmen und outdoor mehr als 750 Personen. Um überhaupt eine Bewilligung bekommen zu können, ist ein Präventionskonzept des Veranstalters notwendig. Events mit mehr als 200 Personen benötigen zudem einen Covid-19-Beauftragten. Die Entscheidungsfrist für die Bewilligung beträgt vier Wochen.

Schüler und Lehrer müssen außerhalb der Klasse Maske tragen

Die Regeln für die Schulen sind in einer eigenen Verordnung festgehalten, die bereits am Freitag kundgemacht wurde. Schüler und Lehrer müssen in ganz Österreich außerhalb des Klassenzimmers im Schulgebäude eine Maske tragen – und zwar auch bei der Ampelfarbe Grün. Im Unterricht (in der Klasse, aber etwa auch im Physik- oder Turnsaal und im Schulhof) gilt die Maskenpflicht nicht.

MNS-Pflicht bei Indoor-Sportveranstaltungen

Auch beim Besuch von Indoor-Sportveranstaltungen wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht sein. In Schwimmbädern braucht man eine Maske, außer man befindet sich in der Schwimmhalle oder im Duschbereich. (APA, red, 12.9.2020)