21 Wochen sind eine lange Zeit. In Werktagen umgerechnet vergingen exakt 128 Tage, seit wir mit unserem Testauto eine Strafverfügung eingeheimst hatten. Genau genommen war es kein Strafmandat, das vor Ostern an der Windschutzscheibe steckte, sondern lediglich die Ankündigung eines solchen. Die Exekutive avisierte am Corona-bedingt verkehrsarmen Karsamstagvormittag, dass Parken vor einer Einfahrt mit Bußgeld belegt wird.

Der Tatort: ein Tor, hinter dem seit Jahren nichts als eine Baugrube liegt.
Foto: Ungerboeck

Vorigen Montag war es dann so weit. Nach 121 Werktagen flatterte ein Brief der Magistratsabteilung 67 ins Haus. Wobei geflattert ist da nichts, Kollege S. musste eigens zur Post, um den RSb-Brief abzuholen, weil er – außer Haus unterwegs – vom Briefträger nicht angetroffen worden war. Im Kuvert war freilich nicht die beinahe vergessene Strafverfügung. Die für Parkraumüberwachung zuständige MA 67 wollte nach fast einem halben Jahr überraschend nicht unseren Obolus, sondern wissen, wer denn diesen roten Mazda vor dem Blechtor abgestellt hatte – ganz so, als müssten Kriminelle ausgeforscht werden.

Mit der Strafverfügung hatte es der Magistrat übrigens eilig, die kam nach sieben Tagen. Begehrt werden 88 Euro. Ob die geschmalzene Strafe gerechtfertigt ist, wird die MA 67 klären (müssen). Ein Rechtsmittel ist angezeigt, denn hinter diesem Blechtor ist seit Abbruch der Tankstelle nichts als eine Baugrube. Falls dort je wieder jemand einfährt, dann ein Kettenfahrzeug mit Baggerschaufel, das dieses Türl mit Seitenteilen aus seinen Fundamenten hebt. (Luise Ungerboeck, 18.9.2020)