Wien – Der als IS-Terrorist rechtskräftig zu neun Jahren Haft verurteilte Lorenz K., der im Gefängnis mit einem "Lebenslangen" eine Terrorzelle gebildet haben soll, muss sich am Dienstag wegen versuchter Nötigung am Grazer Landesgericht verantworten. Er soll in der Justizanstalt (JA) Karlau einem Mithäftling, den er für keinen "guten Moslem" hielt, mit dem Kopfabschneiden gedroht haben.

"Du bist kein richtiger Moslem"

Laut Anklage betrat der 21-Jährige am 18. Mai die Zelle des um sechs Jahre älteren Gefangenen afghanischer Abstammung, weil er annahm, dieser habe ihn bei der Justizwache "verpfiffen". Folgende Äußerungen sind inkriminiert: "Wenn du ein Mann bist, dann komm in meinen Haftraum. Ich mache dich fertig, ich schneide dir den Kopf ab, weil ich ein Terrorist bin. Du bist kein richtiger Moslem." Lorenz K. soll dem 27-Jährigen darüber hinaus gedroht haben, ihn beim Duschen zu vergewaltigen.

In der Karlau soll der verurteilte Terrorist einen Mithäftling bedroht haben.
Foto: APA/Scheriau

Am folgenden Tag soll Lorenz K. seine Drohungen mit den Worten "Was ich gestern nicht erledigt habe, mache ich heute" bekräftigt und dem Mithäftling zweimal auf den Rücken geschlagen haben. Der 27-Jährige traute sich danach nicht mehr aus seiner Zelle und mied den Spazierhof und den Trainingsraum der Justizanstalt. Er habe "wirklich Angst, K. könnte seine Drohung verwirklichen", gab er im Ermittlungsverfahren als Zeuge zu Protokoll. Solange Lorenz K. mit ihm untergebracht sei, "werde ich in Angst leben".

Motto "Nicht drohen, gleich handeln"

Der von Verteidiger Wolfgang Blaschitz vertretene Lorenz K. bestreitet, den Afghanen je bedroht zu haben. Dieser sei "für mich ein Kind, und ich nehme diese Person nicht ernst". Er habe nie damit geprahlt, ein Terrorist zu sein. "Auch würde ich nicht mit irgendetwas drohen, sondern gleich handeln", gab der 21-Jährige bei seiner Beschuldigtenvernehmung gegenüber der Polizei an.

Gegen Lorenz K. wird seit kurzem von der Staatsanwaltschaft Graz wegen versuchter Bestimmung zum Mord und versuchter vorsätzlicher Gefährdung durch Sprengmittel, begangen jeweils als terroristische Straftat (§ 278c StGB), ermittelt. Er soll im Gefängnis Zugang zu mehreren Handys gehabt und mit der radikalislamistischen Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) sympathisierende Chatpartner zu Terror-Anschlägen ermuntert haben. Einem zu lebenslanger Haft verurteilten Hamas-Terroristen, mit dem sich Lorenz K. in der JA angefreundet hatte, soll er eine Anleitung zum Bombenbasteln übermittelt haben. In der Zelle des Palästinensers wurden Anfang August Elektronikteile sowie vier Patronenhülsen aus einer Langwaffe gefunden, mit denen dieser – so zumindest die Verdachtslage – eine Sprengvorrichtung bauen wollte. (APA, 14.9.2020)