Rechtsextreme Nachrichten und andere Grauslichkeiten, die in einer Grazer Polizeiinspektion verbreitet worden sein sollen, wurden zum Gegenstand umfassender Ermittlungen.

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Graz – Ein Grazer Polizist ist am Mittwoch von einem Geschworenensenat zu 15 Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 1.260 Euro verurteilt worden. Er soll wiederholt rassistische, homophobe und frauenfeindliche Äußerungen getätigt haben. Seine mitangeklagte Kollegin wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden Beschuldigten waren in der Polizeiinspektion Kollegen. Einige der inkriminierten Äußerungen sollen im Aufenthaltsraum gefallen sein. Der Polizist gab an, die Nazi-Bilder und -Sprüche, die er oft via Whatsapp versendet hatte, seien "sarkastisch" gemeint gewesen. Die Frau erklärte, sie habe mit den insgesamt vier verschickten Nachrichten nur für "gute Stimmung" zwischen sich und dem Kollegen sorgen wollen, was ihr die Laienrichter letztlich glaubten.

"Geschmacklos und widerwärtig"

Der Staatsanwalt ortete bei dem Erstangeklagten eine "rassistische und frauenfeindliche Einstellung", und der Kollegin sei das offenbar auch bekannt gewesen: "Sie hat gewusst, dass er ein Nazi ist und hat ihm deswegen die Bilder geschickt", formulierte es der Ankläger in aller Deutlichkeit. Erschwerend komme hinzu, dass "wir hier zwei Polizeibeamte haben, die ganz genau wissen, was das Verbotsgesetz ist". Die Äußerungen seien nicht lustig, sondern "geschmacklos und widerwärtig" gewesen.

Der Verteidiger des Polizisten befand, dass gegen seinen Mandanten "tendenziös" ermittelt worden war. "Seine Gesinnung steht hier überhaupt nicht zur Diskussion, es geht nur darum, ob er sich propagandistisch engagiert hat oder nicht", betonte der Anwalt.

"Dumme Witze"

Das seien alles nur "ein paar dumme Witze" gewesen, meinte der Angeklagte, "es war sarkastisch gemeint". Im Übrigen hätten sich die Zweitangeklagte und die Hauptzeugin zusammengetan, "um mich aus der Dienststelle hinauszumobben". Die Zeugin, die die Aussagen im Aufenthaltsraum gehört haben will, soll laut Verteidiger "grundsätzliche Probleme" mit dem Angeklagten gehabt haben. Sie wurde ein zweites Mal gehört und bestätigte ihre Angaben.

Der Sachverständige hatte am Handy der Zeugin auch Gedächtnisprotokolle zu den Vorfällen gefunden, außerdem hatte sie ein Gespräch mit ihrem Vorgesetzten aufgenommen, in dem sie ihm von den Vorfällen berichtete. "Warum nehmen Sie ein Gespräch mit ihrem Vorgesetzten auf?", wollte der Verteidiger wissen. "Ich bin schon einmal sexuell belästigt worden", rechtfertigte sich die Frau, das sei allerdings auf einer anderen Dienststelle gewesen.

Ein Polizist und eine Polizistin entlasteten den Hauptangeklagten. Beide wollten nie rechtsradikale oder frauenfeindliche Äußerungen von ihm gehört haben. (red, APA, 16.9.2020)