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Das Isarufer in München oder der Donaukanal in Wien sind für Treffen beliebt. Am Isarufer gilt an Wochenenden ein nächtliches Alkoholverbot.

Foto: dpa / Peter Kneffel

Für Freunde der gepflegten bayerischen Gemütlichkeit ist es ein weiterer, herber Schlag. Am Wochenende gilt in München wieder ein nächtliches Alkoholverbot – zwar nicht zum ersten Mal und auch nicht in der gesamten bayerischen Landeshauptstadt.

Aber es durchkreuzt die Ausweichpläne so mancher Ausgehfreudigen, die gemeint hatten, so eine Wiesn könne man doch auch privat und auf der Straße oder im Park veranstalten. Das legendäre Oktoberfest wurde ja schon vor Monaten – Corona-bedingt – abgesagt.

Genau damit hat das Alkoholverbot zu tun. Die Stadt befürchtet in lauen Herbstnächten illegale Privat-Wiesn-Gaudi, zu der schon in sozialen Medien aufgerufen wird. Also verbietet sie auf dem Baldeplatz, dem Gärtnerplatz, an der Gerner Brücke, den Isarauen und auf dem Wedekindplatz den Genuss mitgebrachter Spirituosen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 150 Euro.

Zudem hat die Stadt die Theresienwiese im Visier, auf der normalerweise das Oktoberfest stattfindet. Eine Ausweitung des Alkoholverbots für die kommenden Wochenenden auf die Theresienwiese wird derzeit noch geprüft. Mit den bisherigen Maßnahmen gelang es München, die Sieben-Tage-Inzidenz bei 45,53 zu halten. Das bedeutet: Eine Woche lang steckten sich pro 100.000 Einwohner im Schnitt 45,53 neu an. Der kritische Wert liegt bei 50. Wird er überschritten, erfolgen neue Maßnahmen.

Derzeit gilt in München: An privaten Veranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen oder Geburtstagsfeiern dürfen, wenn sie in Innenräumen stattfinden, nur maximal 100 Personen teilnehmen.

Maske auch für Demos

In Berlin wurde vor kurzem auch noch einmal eine Maßnahme verschärft. Aufgeschreckt durch die großen Demonstrationen gegen die Corona-Politik der deutschen Regierung hat der Senat beschlossen, dass nun bei Demonstrationen mit mehr als 100 Teilnehmern alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Dieser ist in der deutschen Hauptstadt ohnehin in Supermärkten, Schulen (außerhalb des Unterrichts), in öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen, Bahnhöfen und Gaststätten, solange man nicht bei Tisch sitzt, obligatorisch.

Außerdem müssen die Berliner nach wie vor einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Und für private Feiern wie Hochzeiten müssen die Gastgeber ein Hygienekonzept vorlegen. Das gilt ab einer Größe von 50 Teilnehmern, für Veranstaltungen drinnen wie draußen.

Keine weiteren Alk-Verbote

In Wien gilt bisher nur auf dem Praterstern und Nahebereichen ein Alkoholverbot. Dieses wurde bereits im April 2018 eingeführt. Eine Ausdehnung des Verbots in Corona-Zeiten auf weitere öffentliche Plätze oder Parks in der Nacht – wie in München – ist derzeit aber nicht angedacht, heißt es aus dem Büro von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) zum STANDARD. Bei Zusammenkünften am Donaukanal oder anderen beliebten öffentlichen Bereichen kann man sich damit weiterhin auch nach der Sperrstunde von Lokalen mit mitgebrachten Drinks zuprosten. Sicherheitsabstände von mindestens einem Meter müssen freilich gewahrt bleiben.

Dabei hat das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC – European Centre for Disease Prevention and Control) die Stadt Wien bereits auf die Ampelfarbe Rot gesetzt – als einziges Bundesland in Österreich. Rot gibt es dann, wenn die 14-Tage-Inzidenz bei mehr als 120 neuen Fällen pro 100.000 Einwohnern liegt. Dieser Wert ist mehr als doppelt so hoch als in München.

Mit den am Donnerstag verkündeten Verschärfungen der Bundesregierung sind in Wien bei Hochzeiten künftig nur noch zehn Personen erlaubt. Hier ist Wien strenger. Anders als etwa in Berlin ist bei größeren Demos aber kein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend. Den müssen Teilnehmer dann tragen, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. (Birgit Baumann aus Berlin, David Krutzler, 17.9.2020)