Im Jahr 2016 wurde in Wien für die Netzneutralität und gegen Zero Rating demonstriert.

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Die heimischen Mobilfunker sind aus dem Schneider. Das aktuelle EuGH-Urteil bezüglich der Netzneutralität hat keine Auswirkungen auf ihre aktuellen Angebote, sie dürfen weiterhin ihre Zero-Rating-Tarife anbieten. Das stellte die Telekombehörde RTR am Freitag bei einer Pressekonferenz klar. Derartige Tarife bieten A1 und "3" an. Deren Kunden können ausgewählte Streamingdienste wie Netflix oder Spotify nutzen, ohne dabei das Datenvolumen ihres Tarifs zu verbrauchen.

Zero Rating ist grundsätzlich zulässig

Derartige Angebote sind allerdings umstritten, weil damit bestimmte Internetdienste gegenüber anderen bessergestellt werden. Die EU-Netzneutralitätsverordnung schreibt vor, dass alle Daten im Internet diskriminierungsfrei gleichbehandelt werden müssen. Dieses Prinzip der Netzneutralität soll einen freien Internetzugang garantieren. Laut RTR ist Zero Rating jedoch grundsätzlich zulässig. Es ist aber Internetanbietern untersagt, im Rahmen von Zero-Rating-Angeboten einzelne Dienste und Services zu verlangsamen oder zu blockieren. Dieser Grundsatz der Gleichbehandlung gilt auch nach Erreichen des inkludierten Datenvolumens, so die Behörde.

In der der aktuellen EuGH-Entscheidung geht es um einen ungarischen Anbieter, der Zero Rating anbot. Nach Verbrauch des im angebotenen Tarif inkludierten Datenvolumens wurde der Datenverkehr bei Diensten und Anwendungen, die nicht im Zero-Rating-Paket enthalten waren, stark gedrosselt. Inkludierte Dienste waren weiterhin nutzbar. Der EuGH stellte fest, dass solche Angebote einen Verstoß gegen die Netzneutralität darstellen.

Netze stabil

RTR-Chef Klaus M. Steinmaurer erwähnte bei der Pressekonferenz auch, dass es während der ersten Welle der Corona-Pandemie nicht notwendig wurde, die Netze zu drosseln – etwa Netflix einzuschränken, damit es zu keinen Engpässen in den Mobilfunknetzen kommt. Die Netze waren stabil. (Markus Sulzbacher, 18.9.2020)