Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung.

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Wien/Linz – Die Arbeiterkammer (AK) hat einer Frau 35.000 Euro erstritten, die gleich von zwei unterschiedlichen Dienstgebern beim Einkommen aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert wurde. "Von tatsächlicher Gleichstellung sind wir im Berufsleben noch meilenweit entfernt", kritisierte Oberösterreichs AK-Präsident Johann Kalliauer am Sonntag in einer Aussendung.

Die den AK-Angaben zufolge gut ausgebildete Arbeitnehmerin wandte sich an die Arbeitnehmervertretung, weil sie das Gefühl hatte, von ihrem Arbeitgeber nicht fair bezahlt zu werden. Die AK stellte fest, dass die Frau recht hatte. Ihr wurden Vordienstzeiten nicht korrekt angerechnet, die Einstufung in die Verwendungsgruppe des betreffenden Kollektivvertrags hat nicht gepasst und zusätzlich haben ihr beide Dienstgeber weniger bezahlt als ihren männlichen Kollegen in vergleichbaren Positionen.

Einkommensunterschiede

Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung in der Arbeitswelt aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind in Österreich aber stark ausgeprägt.

Selbst wenn eine Frau das ganze Jahr über Vollzeit arbeitet, hat sie am Jahresende im Schnitt um mehr als ein Fünftel weniger am Lohnkonto als ein Mann, so die AK bezogen auf Oberösterreich. 2018 machte dieser Unterschied 12.500 Euro pro Jahr aus. Schlechter schneide hier im Bundesländervergleich nur Vorarlberg ab. Ein Grund dafür ist, dass typische Frauenberufe nach wie vor schlechter entlohnt werden als Jobs in sogenannten Männerbranchen. (APA, 20.9.2020)