Stein des Anstoßes: veränderte Versionen der Fritzbox 6490 Cable.

Foto: AVM

Es kommt nicht alle Tage vor, dass rund 20.000 funktionierende Router der Verschrottung zugeführt werden. Doch diese Anzahl an Kombigeräten aus Kabelmodem und WLAN-Router des Typs Fritzbox 6490 Cable hat nun dieses Schicksal ereilt.

Die Genese dieses Ereignisses ist aus ökologischer Sicht tragisch. Denn eigentlich hätten die Geräte als Secondhand-Ware weiter in Verwendung bleiben sollen.

"Entsperrt" und debrandet

Doch was ist passiert? Laut "Golem" hat der Händler Woog Media eben 30.000 Stück über den Zwischenhändler Lama Vertrieb erworben. Die von einem Internetanbieter ausgemusterten Modems wurden schließlich ihres Brandings bereinigt und mit einer neuen Firmware bespielt. Dabei handelte es sich um eine angepasste Ausgabe von Fritz OS, allerdings unter anderem Namen und ebenfalls ohne Herstellerbranding.

Zudem wurde damit auch die Provider-Bindung aufgehoben. Somit konnten diese Fritzboxen in Deutschland von jedem Kabelinternetnutzer anstelle des vom Anbieter bereitgestellten Geräts verwendet werden, zumal es keinen "Routerzwang" mehr gibt.

Händler fügt sich dem Verkaufsverbot

AVM, Hersteller der Fritzbox-Reihe, hatte dagegen allerdings etwas einzuwenden und erwirkte vor Gericht im vergangenen Februar einen Verkaufsstopp. Bezugnehmend auf das SIM-Lock-Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004, das den Verkauf von Handys mit Providersperre ohne Zustimmung des Herstellers untersagt, sah man sowohl den Weiterverkauf als auch das Aufspielen der alternativen Firmware als Rechtsverstoß an. Das Gericht bestätigte diese Einschätzung grundsätzlich im Mai.

Auf die ursprünglich angekündigte Berufung hat Woog nun verzichtet. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Die noch im Lager befindlichen Router – circa 10.000 Stück sollen verkauft worden sein, bevor AVM tätig wurde – gingen retour an den Zwischenhändler. In Ermangelung einer Möglichkeit des Weiterverkaufs hat dieser nun bekanntgegeben, dass die Geräte verschrottet worden sind.

AVM erklärte zu dem Fall, dass man grundsätzlich den Weiterverkauf gebrauchter Geräte unterstütze und auch Support dafür leiste. Jedoch gehe man gegen "gewerbsmäßige Manipulation von Software oder Hardware" vor. (red, 21.9.2020)