Archivbild der DDR-Grenzmauer im Landkreis Coburg.

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30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung soll der ehemalige Grenzstreifen zwischen BRD und DDR zum Nationalen Naturmonument erklärt werden. Das fast 1.400 Kilometer lange ogenannte Grüne Band – ein Verbund von Biotopen entlang der früheren Grenze – sei "nicht nur ein bedeutender Ort der Erinnerungskultur, sondern auch ein wertvolles Stück Natur in Deutschland", sagte Umweltministerin Svenja Schulze am Montag in Berlin.

Es solle nun mit Beteiligung des Bundes und der betroffenen Länder dauerhaft geschützt werden. "Die ehemalige innerdeutsche Grenze hat sich von einem Todesstreifen zu einer echten Lebenslinie entwickelt", sagte Schulze. "Das Grüne Band erinnert uns an die Trennung, es steht aber auch für die Überwindung der Trennung." Mehr als 1.200 bedrohte Tier- und Pflanzenarten seien dort beheimatet.

Dauerhafter Schutz

Der Schutz Nationaler Naturmonumente ist im deutschen Bundesnaturschutz festgelegt. Sie werden wie Naturschutzgebiete behandelt. Es handelt sich laut Gesetz um Gebiete, die wegen ihrer wissenschaftlichen oder historischen Bedeutung oder wegen ihr "Seltenheit, Eigenart oder Schönheit" von herausragender Bedeutung seien.

Eine Erklärung zum dauerhaften Schutz des Grünen Bandes unterzeichnete Schulze am Montag mit ihren Landeskollegen aus den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Schulze rief zudem engagierte Bürgerinnen und Bürger auf, Ideen für die weitere Entwicklung des Bandes einzureichen. Die Umsetzung könne mit Mitteln aus dem 14 Millionen Euro schweren Bundesprogramm "chance.natur" gefördert werden.

Die Umweltministerin hob außerdem den Beitrag der DDR-Bürgerrechtsbewegung zum Umweltschutz hervor. "Wesentliche Impulse für mehr Naturschutz in Deutschland kamen von der friedlichen Revolution in der DDR", sagte sie. Für den Naturschutz in Deutschland sei dies 30 Jahre nach der Vereinigung ein "herausragender Gewinn". (APA, 21.9.2020)