Luxemburg / San Francisco – EU-Staaten dürfen im Kampf gegen Wohnungsmangel die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb einschränken. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden.
Die obersten EU-Richter bestätigten eine französische Regelung, wonach die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen in Großstädten mit mehr als 200.000 Einwohnern und nahe Paris einer Genehmigung bedarf. Das verstoße nicht gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, sofern zwingende Gründe des Allgemeininteresses vorlägen. Und der Kampf gegen den Wohnungsmangel sei solch ein zwingender Grund. (APA, 22.9.2020)