Ein Seegrundstück am Mondsee wurde jahrelang vom Land Oberösterreich für zehn Euro im Jahr an die Junge Volkspartei verpachtet.

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Wien – Das Bundesverwaltungsgericht hat die gegen die ÖVP verhängte Strafe wegen eines Grundstücks der Parteijugend am oberösterreichischen Mondsee bestätigt. Wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag sagte, wurde die Beschwerde der ÖVP abgewiesen. Die ÖVP könnte gegen die 70.000-Euro-Geldbuße allerdings noch Revision beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Stein des Anstoßes ist ein Seegrundstück am Mondsee, das vom Land Oberösterreich für zehn Euro im Jahr an die Junge Volkspartei verpachtet worden war. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt wertete das als unzulässige Parteispende und verurteilte die ÖVP im Jänner zu einer 70.000-Euro-Geldbuße. Die Strafe betrifft das Jahr 2017. Ein weiteres Verfahren für 2018 läuft. Seit 2019 bezahlt die ÖVP-Parteijugend, die am Mondsee ihr "Austria Camp" betreibt, einen marktüblichen Preis.

"Erholung der Jugend"

Gegen den Strafbescheid des UPTS hat die ÖVP Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Sie argumentierte, dass der aus den 1960er-Jahren stammende Vertrag keine unzulässige Parteispende darstelle und sich die JVP Oberösterreich daran nicht bereichert habe. Außerdem stehe dem Vertrag eine Gegenleistung zum Zwecke der Erholung der Jugend gegenüber.

Wie das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag sagte, hat der zuständige Richtersenat die Beschwerde der ÖVP allerdings abgewiesen: "Der Richtersenat des Bundesverwaltungsgerichts folgte in seiner rechtlichen Würdigung des Beschwerdepunkts inhaltlich den Begründungen des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats."

Weil damit die Klärung einer Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung verbunden wäre, könnte sich die ÖVP in der Causa noch an den Verwaltungsgerichtshof wenden. "Das Einlegen weiterer Rechtsmittel wird noch geprüft", sagte JVP-Landesgeschäftsführer Fabio König. Er verwies außerdem darauf, dass die JVP bereits seit 2019 einen marktüblichen Mietzins bezahle, während die SJ Oberösterreich noch immer keine Anpassung der Pacht vorgenommen habe.

Gegen die SPÖ ist nämlich eine ähnliche Causa anhängig. Sie soll wegen des "Europacamps" der Parteijugend am Attersee 45.000 Euro zahlen und hat ebenfalls beim Bundesverwaltungsgericht berufen. Eine Anpassung der Pacht hat die SJ bisher nicht vorgenommen. Sie argumentiert mit der Historie des Grundstücks, das von den Nazis "arisiert", nach dem Krieg zurückerstattet und von den Eigentümern dann mit der Auflage der Überlassung an die SJ ans Land verkauft worden war.

Zwei Strafen gegen SPÖ aufgehoben

Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings auch zwei Strafen gegen die SPÖ wegen unzulässiger Parteispenden aufgehoben. Der Parteiensenat im Kanzleramt hatte die Partei im Frühjahr zu einer Strafe von 180.000 Euro verurteilt, weil er einen Wahlkampfevent der SPÖ-Gewerkschafter und Inserate des Parlamentsklubs als unzulässige Parteispenden gewertet hatte. Außerdem verhängte der Senat eine Strafe gegen die zur Einhaltung der Strafbestimmungen des Parteiengesetzes zuständige Mitarbeiterin der SPÖ. Die SPÖ wehrte sich dagegen und hat nun vorerst recht bekommen. Der Senat könnte die Causa aber noch vor den Verwaltungsgerichtshof bringen.

Die SPÖ sieht ihre Rechtsansicht jedenfalls durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Die Wahlveranstaltung der GewerkschafterInnen in der SPÖ und die Inserate des Parlamentsklubs vor der Nationalratswahl 2019 seien "in zulässiger Ausübung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung gesetzt worden". (APA, red, 22.9.2020)