Ab kommender Woche entfällt die Quarantänepflicht für Einreisende aus Schweden. Dafür wird sie auf Einreisende beziehungsweise Rückkehrer aus zahlreichen anderen Ländern ausgedehnt.

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Wien – Nach der Verhängung neuer Reisewarnungen hat das Gesundheitsministerium auch die Einreisebestimmungen angepasst. Bei der Ankunft unter anderem aus Israel, Teilen Frankreichs und der tschechischen Hauptstadt Prag nach Österreich muss ab Montag ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit einem negativen Corona-Test vorgelegt werden, ansonsten ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend. Für andere Länder – darunter Schweden – entfällt die Quarantänepflicht ab kommender Woche.

Test- und Quarantänepflicht

Die geänderte Einreiseverordnung gilt ab Montag, 28 September, 0.00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch Einreisende beziehungsweise Rückkehrer aus Andorra, Argentinien, Bahrain, Costa Rica, Frankreich (Regionen Île-de-France und Provence-Alpes-Côte d'Azur), Israel, Kuwait, Malediven, Tschechien (Region Prag) einen negativen Covid-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen. Andernfalls müssen sie eine zehntägige Heimquarantäne antreten.

Zugleich entfällt die Test- beziehungsweise Quarantänepflicht bei der Einreise aus Schweden, Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und Uruguay. Bei Portugal sind nur mehr die Regionen Lissabon und Norte von den Maßnahmen betroffen. Außerdem wurde die bisher auf 30. September befristete Einreiseverordnung bis 31. Dezember verlängert. (APA, 25.9.2020)