Paramilitärische Gruppen wie die "Steirische Garde" wurden an der slowenischen Grenze ein Problem, nun sollen sie leichter sanktioniert werden.

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Ljubljana – In Slowenien werden die Aktivitäten von selbst ernannten Bürgerwehren, die seit zwei Jahren für Aufregung in der Öffentlichkeit sorgen, eingeschränkt. Mit Gesetzesänderungen, die am Donnerstag im Parlament verabschiedet wurden, wird den paramilitärischen Gruppierungen explizit verboten, an der Grenze zu patrouillieren bzw. polizeiähnliche Tätigkeiten zum Grenzschutz auszuüben.

Mit Geldstrafen wird außerdem sanktioniert, wenn Einzelpersonen oder Gruppen in Uniformen bzw. Tarnkleidung, mit (nachgebauten) Waffen, Fahnen oder anderen Kennzeichnungen sowie ihrem Verhalten den Anschein erwecken, Polizei- oder Militärpersonal zu sein.

Gruppen führen Grenzpatrouillen durch

Die Aktivitäten von paramilitärischen Gruppen, insbesondere der sogenannten "Steirischen Wacht" bzw. der "Steirischen Garde" (Stajerska varda), deren Anführer Andrej Sisko im Vorjahr wegen Aufstachelung zum gewaltsamen Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung verurteilt wurde, werden in Slowenien zunehmend zum Problem. Sie führen Grenzpatrouillen gegen illegale Migranten durch und geben an, der Polizei und Armee beim Grenzschutz auszuhelfen.

Im Frühjahr sorgten sie für Aufsehen mit einem Besuch einer Polizeistation, bei dem sie die Beamten zur Rede stellen wollten, weil die Polizei zuvor ihr Übungslager besucht hatte. Uniformierte Gruppenmitglieder besuchten auch den Präsidentenpalast. Aus dem Büro von Präsident Borut Pahor hieß es damals, dass es keine rechtliche Handhabe gebe, ihnen den Eintritt an einem Tag der offenen Türen zu verweigern.

Zweiter Anlauf für Gesetzesänderung

Nach weiteren Provokationen rief der Präsident das Parlament aber auf, mit Gesetzesänderungen das Vorgehen gegen paramilitärische Gruppierungen zu ermöglichen. Das forderte im Vorjahr schon der Nationale Sicherheitsrat. Die frühere Regierung von Ex-Premier Marjan Sarec machte dazu einen Anlauf, der aber im Frühjahr, als es zum Regierungswechsel kam, im Parlament scheiterte.

Die nun beschlossenen zwei Gesetzesänderungen wurden von den Oppositionsparteien LMS, SAB und Sozialdemokraten eingebracht. Sie wurden im Parlament mit 48 Ja- und nur einer Gegenstimme verabschiedet. Die restlichen 35 anwesenden Parlamentarier enthielten sich bei der Abstimmung. Kritiker meinen, dass man die Milizen bereits nach bestehenden Vorschriften sanktionieren hätte können. Bei den nun beschlossenen Gesetzesnovellen handelt sich um eine leicht abgeänderte Version des gescheiterten Vorschlags der früheren Regierung. (APA, 25.9.2020)