"Brachliegende Immobilien sind vom Grundeigentümer entweder zu sanieren und in Nutzung zu bringen oder aber bis zur Bodenentsiegelung rückzubauen", heißt es in der "Klimaschutznotverordnung 2021".

Foto: Getty Images/iStockphoto

Wien – "Mit sofortiger Wirkung werden in den nächsten zehn Jahren keine Baulandwidmungen mehr vorgenommen. Die Versiegelung in bestehenden Siedlungsgebieten ist auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren. Siedlungsgrenzen sind einzuhalten. Über Widmungen entscheidet ab sofort nicht mehr die bürgermeisterliche Instanz, sondern Bund und Land."

Bodenentsiegelung, Gebäudemindestnutzungsdauer

Diese und viele andere "Maßnahmen" waren Bestandteil der noch zu beschließenden "Klimaschutznotverordnung 2021", die STANDARD -Architekturjournalist Wojciech Czaja im März in einer "Zukunftsvision" beschrieb bzw. einforderte. Denn die Corona-Krise hätte bewiesen, dass man von einem Tag auf den anderen harte Eingriffe legislativ umsetzen könnte – wenn man nur wollte. "Was, wenn sich die Bundesregierung der Klimakrise genau so entgegenstellte?", fragte Czaja.

Neben dem sofortigen Widmungsstopp enthielt die fiktive Verordnung u. a. folgende Punkte: "Sanierung und Rückbau: Brachliegende Immobilien sind vom Grundeigentümer entweder zu sanieren und in Nutzung zu bringen oder aber bis zur Bodenentsiegelung rückzubauen." Weiters wurde ein sofortiger Versiegelungsstopp ebenso gefordert wie ein Verbot von Verbundbaustoffen, eine einheitliche Bauordnung, die Beschränkung des Neubaus "auf das nachweislich Notwendige" sowie eine verpflichtende Gebäudemindestnutzungsdauer von 100 Jahren, eine CO2-Steuer, eine Leerstandsabgabe, die Nachrüstung bestehender Gebäude mit Verschattungsmaßnahmen oder eine viel strengere Auslegung der Stellplatzregulative ("Die Notwendigkeit der Errichtung eines Pkw-Stellplatzes ist nachzuweisen"). Auch die verpflichtende Schaffung "grüner" Infrastruktur bei Neubauten (grüne Fassaden und Dächer, "Schwammstadt-Prinzip") und im Bestand war Teil dieser fiktiven Verordnung.

Pro einheitliche Bauordnung

Der Marktforscher und Unternehmensberater Siegfried Wirth hat nun bei rund 230 Bauprofis – darunter Architekten, Bauträger, Angehörige des Baugewerbes und der Bauindustrie sowie Vertreter von Interessensvertretungen und Gebietskörperschaften – im Juni per Fragebogen erheben lassen, wie groß die Zustimmung zu jedem einzelnen dieser Punkte ist. Und siehe da: Von 30 Einzelmaßnahmen erhielten mehr als die Hälfte satte Mehrheiten jenseits der Zwei-Drittel-Marke; das heißt: 68 bis 85 Prozent der Befragten beantworteten die Frage nach der Umsetzung entweder mit "Ja, sofort" oder mit "Ja, so bald wie möglich".

Dabei stand die "einheitliche österreichische Bauordnung", langjährige Forderung zahlreicher Branchenvertreter, neuerlich ganz oben: Mit einer durchschnittlichen Note von 1,52 (Schulnotensystem) wurde dieser Vorschlag am besten bewertet. Es folgten: "Lokale und ökologische Baustoffe" (1,69), "elektrische Energie, erneuerbar und lokal" (1,72), "Versiegelung in Siedlungen minimieren" (1,74) und "Versiegelungsstopp im Grünraum" (1,78).

Am geringsten war die Zustimmung zu den Punkten "Öko-Stellplätze nachweisfrei" (2,72) und "Neubau minimieren" (2,67), auch "Baulandwidmung befristet aussetzen" bekam nur die Note 2,52. Die Leerstandsabgabe landete mit 2,30 auf Rang 22. (mapu, 28.9.2020)