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Der Zugang zu EU-Mitteln soll nach einem Vorschlag der deutschen Ratspräsidentschaft von der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit abhängig gemacht werden.

Foto: REUTERS/Yves Herman/File Photo

Brüssel – Der Zugang zu EU-Mitteln soll nach einem Vorschlag der amtierenden deutschen Ratspräsidentschaft von der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit abhängig gemacht werden. Dies solle auch für den Corona-Wideraufbaufonds im Volumen von 750 Milliarden Euro gelten, heißt es in der Vorlage für den EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag, in die die Nachrichtenagentur Reuters am Montag Einblick hatte.

Eingeschränkter Wirkungsbereich

Um Ländern wie Ungarn und Polen entgegenzukommen, sieht ein Kompromissvorschlag vor, den Geltungsbereich für den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus im Vergleich zum Ursprungskonzept deutlich einzuschränken.

Kürzungen von EU-Finanzhilfen wären nur nach der Feststellung möglich, dass Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit direkte Auswirkungen auf den Umgang mit Geld der EU haben. Die EU-Kommission hat eigentlich vorgeschlagen, Strafen gegen ein Mitgliedsland schon dann zu ermöglichen, wenn ein Mangel an Rechtsstaatlichkeit die Grundvoraussetzungen für eine wirtschaftliche Haushaltsführung oder den Schutz der finanziellen Interessen der Union zu beeinträchtigen droht. Dem Kompromisspapier zufolge sollen zudem die Abstimmungshürden für den Beschluss von Strafmaßnahmen erhöht werden.

Blockade droht

Polen und Ungarn stehen bereits länger im Visier der EU-Kommission, Polen vor allem wegen einer umstrittenen Justizreform, Ungarn wegen des Umgangs etwa mit der Pressefreiheit.

Brisant ist das Thema vor allem, weil ohne Einigung auf den Rechtsstaatsmechanismus eine Blockade des langfristigen EU-Haushalts und des europäischen Corona-Konjunkturprogramms droht. Polen und Ungarn haben nach Angaben aus EU-Kreisen durchblicken lassen, dass sie Beschlüssen nur dann zustimmen wollen, wenn der geplante Rechtsstaatsmechanismus so konstruiert wird, dass sie einverstanden sind. Sie fürchten, dass die Regelung vor allem gegen sie angewandt wird. Auf der anderen Seite droht das Europaparlament von seinem Veto-Recht Gebrauch zu machen, wenn das neue Instrument zu sehr abgeschwächt wird.

Ungarn und Polen mit eigenem Vorschlag

Ungarn und Polen reagieren indes mit einer Gegenoffensive. Die beiden Länder wollen ein gemeinsames Institut zur Überwachung der Rechtstaatlichkeit in allen EU-Staaten gründen, wie der ungarische Außenminister Peter Szijjarto ankündigte.

"Das Ziel dieses Instituts des vergleichenden Rechts wäre, dass wir nicht zum Narren gemacht werden", sagte Szijjarto nach einem Treffen mit Polens Außenminister Zbigniew Rau in Budapest. Er habe genug von einigen europäischen Politikern, "die uns wie einen Sandsack benutzen". Das Institut solle "Doppelstandards" bei der Bewertung der Lage aufdecken.

Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen bei ihrem Präsenzgipfel Ende der Woche die Modalitäten für den im Juli ausgehandelten Corona-Fonds festlegen. Bereits im Sommer war die Frage der Rechtsstaatlichkeit umstritten. Befürworter einer härteren Gangart etwa im Europäischen Parlament treten dafür ein, dass der Entzug von Finanzmitteln nur verhindert werden kann, wenn eine Mehrheit der EU-Staaten dagegen stimmt.

EU-Förderung verwehrt

Aus Ungarn wurde indes ein bemerkenswerter Fall bekannt. Einer ungarischen Zivilorganisation ist eine bereits zugesprochene EU-Förderung in Höhe von 72.000 Euro verwehrt worden, weil sie sich unter Berufung auf das EU-Recht weigerte, Angaben zu Förderungen aus dem Ausland zu machen. Die Stiftung will sich nun direkt an die EU-Kommission wenden.

Die in Ungarn für die Vergabe von Geldern des EU-Programms Erasmus+ zuständige Regierungsagentur hatte von der Stiftung Emberség Erejével (Mit der Kraft der Menschlichkeit) aus dem südungarischen Pécs eine Erklärung darüber verlangt, ob und wie viel Unterstützung sie aus dem Ausland erhält, berichtete das Nachrichtenportal 444.hu am Montag.

Die Regierungsagentur Tempus berief sich bei ihrer Forderung auf das umstrittene ungarische NGO-Gesetz aus dem Jahr 2017. Dieses schreibt vor, dass NGOs, die im Jahr mehr als etwa 27.000 Euro an Förderungen aus dem Ausland erhalten, sich selbst in Publikationen und Internetauftritten als "aus dem Ausland unterstützte Organisation" brandmarken müssen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dieses Gesetz im vergangenen Juni für unvereinbar mit dem europäischen Recht erklärt.

Unter Berufung auf dieses Urteil verweigerte die Pécser Stiftung die geforderten Angaben zu eventuellen ausländischen Förderungen. Ursprünglich hatte sie im Rahmen von Erasmus+ die Summe von 72.000 Euro für Programme zur Entwicklung der Fremdsprachenkompetenz von Studierenden zuerkannt bekommen. Die staatliche Tempus-Agentur verweigerte ihr aber wegen der nicht nachgereichten Angaben die Auszahlung der Summe. (red, APA, Reuters, 28.9.2020)