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Die österreichischen Rechtsanwälte kommen in diesen Tagen endlich im 21. Jahrhundert an. Mit einer Änderung der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (Örak) nun ermöglicht, dass Anwälte mit externen Cloud-Anbietern zusammenarbeiten können, um Klientendaten effizient zu speichern. Bisher liefen sie dabei Gefahr, gegen das Standesrecht zu verstoßen, das ihnen untersagt, solche Daten außerhalb der Kanzlei zu verwahren.

Die neuen Richtlinien, die am Freitag beschlossen wurden und morgen, Dienstag, in Kraft treten, besagen, dass Rechtsanwälte berechtigt sind, "unter Wahrung der bestehenden beruflichen Verschwiegenheitspflichten und datenschutzrechtlichen Anforderungen zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung die Dienste eines externen Dienstleisters in Anspruch zu nehmen, wenn 1. die Interessen des Klienten bewahrt werden, 2. der Rechtsanwalt den externen Dienstleister sorgfältig auswählt, 3. der Rechtsanwalt den externen Dienstleister nachweislich vertraglich dazu verpflichtet, ihn im Falle einer Hausdurchsuchung unverzüglich zu informieren".

Während Kanzleien wegen der Vertraulichkeit der Anwalt-Klienten-Beziehung vor Hausdurchsuchungen weitgehend geschützt sind, gilt dieses Privileg nicht für IT-Unternehmen.

Klienten müssen informiert werden

Weiter muss laut neuer Richtlinie ein "angemessenes Niveau der Datensicherheit und der Vertraulichkeit" gewährleistet und die Klienten über die "Kategorien der in Anspruch genommenen externen Dienstleister" und deren Leistungen informiert werden.

Der Beschluss basiert auf einem Vorschlag, der von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Legal Tech Hub Vienna (LTHV) und des Örak ausgearbeitet wurde. Grundlage war ein White Paper des Tech Hub, das vor drei Jahren als Kooperation mehrerer großer Wiener Wirtschaftskanzleien gegründet wurde, um Legal Tech in Österreich zu fördern.

Die fehlende Rechtssicherheit für Cloud-Dienste war schon seit Jahren ein Problem für Anbieter und Kanzleien. Auch jetzt müssen Anwälte sehr genau auswählen und können nicht etwa die großen US-Cloud-Anbieter wie Amazon oder Microsoft nutzen, weil dort die Kriterien nicht erfüllt werden. Aber der Rechtsverlag Manz bietet eine Cloud für Anwälte an, in der Kunden Daten speichern und auch leicht mit Partnern austauschen können. (Eric Frey, 28.9.2020)