Als "Handmaid" darf Amy Coney Barrett nicht bezeichnet werden. Die katholische Glaubensgruppe People of Praise, zu der die Kandidatin Donald Trumps für das US-Höchstgericht Verbindungen hat, legte die Bezeichnung für ihre weiblichen Mitglieder jüngst zurück. Zu stark waren die Assoziationen zum dystopischen Roman "The Handmaid’s Tale" ("Der Report der Magd") von Margaret Atwood.

Vertreter der Gruppe weisen zurück, dass ihre Ideologie eine untergeordnete Rolle von Frauen in ähnlicher Form vorsehe wie in Atwoods Universum, wo diese zu gehorchen und zu gebären haben. Verdachtsmomente in diese Richtung gab es. Auch die fälschliche Behauptung, People of Praise sei die Inspiration für Atwoods Roman gewesen, machte die Runde.

Ehemalige Mitglieder beschreiben die Gruppe als autoritär und kontrollierend. Anführer würden den Mitgliedern die Lebensentscheidungen vorgeben. Diejenigen, die die Gruppe verlassen, würden gemieden werden. In der obersten Führungsebene befinden sich ausschließlich Männer. Die Begründung: Die Gemeinschaft sei eben nach dem Ansatz des Neuen Testaments strukturiert, das den Ehemann als Oberhaupt der Familie definiere.

Königreich Gottes aufbauen

Trotz der Corona-Infektion Donald Trumps und mehrerer republikanischer Senatoren, soll die Anhörung Barretts im Senat wie geplant am 12. Oktober starten. Doch bevor die Anhörung überhaupt begonnen hat, ist klar: Der eigene Glaube spielt bei Amy Coney Barrett eine größere Rolle als bei ihren Vorgängerinnen und Vorgängern, und das nicht nur wegen der Verbindung zu People of Praise. Einst sagte Barrett auch, die juristische Karriere sei ein Mittel zum Zweck – "dieser Zweck ist, das Königreich Gottes aufzubauen". Man stelle sich vor, eine muslimische Kandidatin hätte sich ähnlich geäußert und gesagt, dass es eigentlich darum gehe, "Allahs Reich aufzubauen".

Ihr Glaube sollte bei ihren Urteilssprüchen natürlich keine Rolle spielen. Doch Barrett ist auch juristisch gesehen erzkonservativ: Sie ist Originalistin, gehört also zu jenen Juristinnen und Juristen, die Gesetze wort- und nicht etwa sinngemäß interpretieren. Sie beziehen sich auf den genauen Inhalt der Verfassung, halten sich in Urteilen oft strikt und wörtlich an das, was im 18. Jahrhundert zu Papier gebracht wurde. "Ein Richter muss das Gesetz so anwenden, wie es niedergeschrieben ist", sagte Barrett selbst – und stellt damit jenen Spielraum infrage, der oft von jenen Richtern gelebt wird, die von einem demokratischen Präsidenten nominiert wurden und die gesellschaftliche Veränderungen auch in der Rechtsprechung widergespiegelt sehen wollen.

Immer wieder stand das Grundsatzurteil des US Supreme Court zum Schwangerschaftsabbruch auf der Kippe, was Linke zu Protesten motiviert. Eine neue konservative Höchstrichterin könnte es zu Fall bringen.
Foto: APA/AFP/SAUL LOEB

Dass Barrett überhaupt die Möglichkeit hat, zur Richterin am Supreme Court aufzusteigen, verdankt sie Frauen wie Ruth Bader Ginsburg. Barretts Handeln aber steht den Überzeugungen jener Frau, die sie ersetzen soll, diametral entgegen. Ähnlich wie der schwarze erzkonservative Höchstrichter Clarence Thomas, der dem Bürgerrechtler Thurgood Marshall folgte, würde ihr Wirken jene Rechte einschränken, die ihren eigenen Erfolg erst mitermöglicht haben.

Beispiele dafür gibt es viele, das offensichtlichste sind die Frauenrechte. Sie sind auch jener Punkt, der ihren Gegnerinnen und Gegnern die meiste Sorge bereitet. Barrett, so hofft US-Präsident Donald Trump, so glauben seine Anhänger und so fürchten seine Gegner, wird für die Aufhebung des Urteils im Fall Roe v. Wade stimmen.

Bild nicht mehr verfügbar.

Ruth Bader Ginsburg bezeichnete Beschränkungen des Zugangs zu einem Schwangerschaftsabbruch als unzulässig, weil sie die Autonomie von Frauen einschränken und somit Frauen ihre Bürgerrechte vorenthalten.
Foto: Reuters/Jonathan Ernst

Das Grundsatzurteil von 1973 stellte einen Schwangerschaftsabbruch unter das Recht auf Privatsphäre. Gesetzliche Verbote waren damit im ersten Trimester der Schwangerschaft gar nicht, im zweiten Trimester nur eingeschränkt möglich, im dritten Trimester zulässig, wenn Leben oder Gesundheit der Schwangeren in Gefahr waren. Die bestehenden, Abtreibung kriminalisierenden Einzelstaatengesetze wurden für ungültig erklärt. Doch das Fortbestehen der Regelung hing und hängt maßgeblich von der Besetzung des Supreme Court ab.

Im Jahr 1992, nachdem mit Clarence Thomas ein weiterer Höchstrichter von einem republikanischen Präsidenten nominiert wurde, schien das Ende von Roe v. Wade besiegelt. Doch der Supreme Court entschied, das Urteil im Grundsatz zu bestätigen, erklärte aber staatliche Vorschriften, die keine "unzumutbare Belastung" ("undue burden") für die Schwangere darstellten, als zulässig.

In den darauffolgenden Jahren und Jahrzehnten wurde die Zulässigkeit des Umfangs der Belastung immer wieder gerichtlich ausgetestet: Schwangere wurden etwa verpflichtet, sich den Fötus vor der Entscheidung im Ultraschall anzusehen oder für eine Beerdigung zu sorgen. Oder sie mussten 24 bis 72 Stunden zwischen der Beratung und Durchführung des Abbruchs warten – was vor allem Eingriffe erschwerte, für die eine weite Anreise in Kauf genommen werden musste.

Im Jahr 1992 erklärte der Supreme Court staatliche Vorschriften, die keine "unzumutbare Belastung" ("undue burden") für die Schwangere darstellten, als zulässig. Bei der Definition "unzumutbarer Belastungen" besteht allerdings Interpretationsspielraum.
Foto: APA/AFP/MANDEL NGAN

Nachdem das Grundsatzurteil im Jahr 1992 und auch danach vom Supreme Court nicht gekippt wurde, setzten Abtreibungsgegner ihre Hoffnung in Donald Trump. Ähnlich wie bei Ronald Reagan und George H. W. Bush wandelte sich Trump erst kurz vor der Wahl der Pro-Life-Fraktion zu, um sich die wichtigen Stimmen erzkonservativer Evangelikaler zu sichern. Mit seiner dritten Supreme-Court-Nominierung in knapp vier Jahren scheint das Ende von Roe v. Wade – wieder einmal – besiegelt.

Doch kann man sich dessen so sicher sein? Bei ihrer Anhörung 2017 für den Posten für das Bundesberufungsgericht in Chicago betonte Amy Coney Barrett noch, dass sie sich nur vom Gesetz und nicht von ihrem Glauben leiten lassen wolle. Und sie sagte, sie würde Präzedenzfälle wie Roe v. Wade nicht umkehren wollen, sie seien rechtlich bindend.

Damit äußerte sie aber ein handwerkliches, kein moralisches Argument, und damals ging es auch noch nicht um den Supreme Court. In einem juristischen Aufsatz hatte sie zuvor geschrieben, es sei für Richter legitim, "ihr bestmögliches Verständnis der Verfassung durchzusetzen anstatt eines Präzedenzfalls, von dem sie glauben, dass er eindeutig im Widerspruch dazu steht". In der Verfassung kommen "Abtreibung" oder das "Recht auf Privatsphäre" allerdings nicht vor, jedenfalls nicht wörtlich.

Liberale befürchten, dass die erzkonserative Amy Coney Barrett für eine Aufhebung des Urteils Roe v. Wade stimmen würde.
Foto: EPA/Caroline Brehman

Ein Blick auf Barretts Gerichtsentscheidungen zeigt, dass sie sich als Richterin am Bundesberufungsgericht in Chicago seit 2017 in Fragen der Abtreibung immer wieder für Verschärfungen ausgesprochen hat – etwa für eine strengere Regelung bei der Benachrichtigung der Eltern von minderjährigen Schwangeren oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer Behinderung des Fötus.

Doch Klarheit aufgrund ihrer Gerichtsentscheidungen ist aber eigentlich nicht vonnöten, wenn sie von einem Präsidenten nominiert wurde, der zuvor versprochen hat, nur jene ins höchste Richteramt zu befördern, die Roe v. Wade kippen würden. Aber was würde das bedeuten?

Illegal und lebensgefährlich

Wenn es keine landesweite Regelung zum Recht auf Abtreibung gibt, wird es auf Ebene der Bundesstaaten geregelt. In jenen, die von republikanischen Gouverneurinnen und Gouverneuren regiert werden, könnten Abtreibungsverbote verhängt werden. Dabei zeigen zahlreiche Erhebungen: Verbote stoppen Abtreibungen nicht. Sie drängen Schwangere zu illegalen Eingriffen – die unsicherer sind und sie oft in Lebensgefahr bringen.

Schon jetzt müssen Betroffene in den USA oft erhebliche Wegzeiten in Anspruch nehmen, in einem halben Dutzend Bundesstaaten gibt es jeweils nur eine Abtreibungsklinik. Die Überschreitung von Bundesstaatsgrenzen wird eine weitere Hürde darstellen, die vor allem Frauen aus einkommensschwachen und bildungsfernen Schichten trifft. Betroffene mit genug Geld können weiter in andere Bundesstaaten reisen, wo Abtreibungen legal sind. Zahlreiche andere müssen ihr Leben aufs Spiel setzen. (Noura Maan, 3.10.2020)