Um Chancengleichheit zwischen Verkehrsträgern herzustellen, werden die Entschädigungsverpflichtungen der Bahnen in Europa reduziert.

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Brüssel – Bahnreisende in Europa könnten künftig Ansprüche auf Entschädigung bei höherer Gewalt wie Unwettern einbüßen. Im Gegenzug soll es aber mehr Sicherheit bei Anschlussverbindungen, mehr Fahrradabteile und insgesamt besseren Service geben. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments stellten eine vorläufige Einigung zur Reform der Verbraucherrechte vor. Dem Text muss jedoch noch abschließend zugestimmt werden.

Der Entwurf enthält auch eine Klarstellung verschiedener Kundenrechte etwa bei Zugverspätungen oder -ausfällen. So würden die Regeln für nötige Zugumleitungen oder passende Anschlussverbindungen gestärkt.

Chancengerechtigkeit

Allerdings sollen Bahnunternehmen bei "besonderen Umständen" – etwa extremen Wetterbedingungen – nicht mehr verpflichtet sein, Entschädigung zu zahlen. Begründet wurde dies damit, dass die Chancengerechtigkeit zu anderen Verkehrsanbietern gewährleistet bleiben müsse.

Konkret müssen Fahrgäste künftig bei Ausfällen oder Verspätungen über 100 Minuten unterstützt und umgebucht werden. Zudem sieht die vorläufige Einigung vor, dass der Zugang für Menschen mit eingeschränkter Mobilität erleichtert und das Platzangebot für Fahrräder erweitert werden soll. Die ÖVP-Europaabgeordnete Barbara Thaler, stellvertretende Verkehrssprecherin der EVP, begrüßte die Einigung nach mehr als dreijährigen Verhandlungen. Sie sei gut für die Bahn, die Reisenden und die Umwelt.

Die Änderung geht auf einen Vorschlag der rumänischen Ratspräsidentschaft im Vorjahr zurück.

Mehr Schlichtungsfälle denn je

Die mit Kundenbeschwerden in Österreich betraute Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) verzeichnete 2019 mit 6395 einen Rekord an Schlichtungsanträgen aus Flug-, Bahn- und Busbranche. Jene im Bahnbereich stiegen um mehr als 53 Prozent auf über tausend an, die mit Hilfe der APF erstrittenen Entschädigungen beliefen sich auf 48.054 Euro. (APA, red, 2.10.2020)