Was passiert eigentlich, wenn ein Kind in der Schule Corona-Symptome zeigt? Die Vorgangsweise ist nicht einheitlich.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Erst diese Woche wurde Bildungsminister Heinz Faßmann erstaunlich ruppig – für seine Verhältnisse. "Wir haben derzeit eine viel zu große Vielfalt im Agieren der Gesundheitsbehörden", befand er. Zuvor berichtete DER STANDARD über die uneinheitliche Handhabe rund um Corona in Schule. So stellte Wien sich etwa gegen Vorgaben des Bundes, wenn es darum geht, wie im konkreten Verdachtsfall zu handeln ist. Es brauche mehr Einheitlichkeit, meint Faßmann und spielt den Ball weiter: "Wir sind hier klar abhängig vom Gesundheitsministerium."

Nun bekam der Bildungsminister Rückendeckung von Lehrervertretern. Kritisiert wurde etwa uneinheitliches Vorgehen der Behörden. Auch die Elternvertreter monieren: "Der bürokratische Aufwand ist dermaßen groß, dass manche schon sagen: Wenn ein Kind einen Schnupfen hat, melde ich das nicht einmal als Verdachtsfall", sagte etwa Elisabeth Rosenberger vom Bundeselternverband der Elternvereine an mittleren und höheren Schulen. Die oberste Vertreterin der Eltern an Pflichtschulen, Evelyn Kometter, beklagte, dass sich an manchen Schulen niemand für die Information von Eltern im Zusammenhang mit Covid-19 zuständig fühle.

Appell bleibt aufrecht

Dabei gab es diese Woche eigentlich schon ein Gespräch zwischen Bildungsdirektionen und Landessanitätsdirektionen. Konkrete Ergebnisse gebe es jedoch noch keine, heißt es aus dem Bildungsministerium: "Unser Appell bleibt aufrecht: Die Gesundheitsbehörden müssen für ein einheitliches Vorgehen an den Schulen sorgen". Im Gesundheitsministerium wird betont, dass es ein "allgemeines Commitment" gab, sich an Bundesvorgaben zu halten. Prinzipiell sehe man es als die Aufgabe der Erziehungsberechtigten an, die Gesundheitsbehörde über Symptome der Kinder zu informieren. Bekomme aber ein Kind etwa Fieber in der Schule, werde man das am besten entsprechend der Vorgaben des Bildungsministeriums regeln.

Währenddessen allerdings werden immer mehr unterschiedliche Vorgehensweisen bekannt. Sie betreffen etwa, wann ein Kind in Quarantäne muss oder nicht, aber auch die Frage, wer denn eigentlich die Gesundheitsbehörden zu kontaktieren hat.

Eigentlich sind die Regeln seitens des Bundes klar, was passieren muss, wenn ein Verdachtsfall in der Schule auftritt: Seit 3. September ist eine Verordnung gültig, die genau festlegt, dass der betroffene Schüler abzusondern und "bis zum Vorliegen einer Entscheidung der zuständigen Gesundheitsbehörde, längstens bis zum Ende des Schultages (...) unterzubringen" ist. Die Schulleitung habe "unverzüglich" Anzeige bei der zuständigen Gesundheitsbehörde zu erstatten, dann sei die Schulbehörde und im Falle von Minderjährigkeit die Eltern zu informieren.

Viele unterschiedliche Handhaben

Ein STANDARD-Rundruf zeigt allerdings, dass die Bundesländer das durchaus unterschiedlich handhaben, in einigen verlassen sich Schulen auf die Eltern und kontaktieren nicht selbst die Gesundheitsbehörde.

Etwa in Niederösterreich, da müssen die Eltern 1450 kontaktieren. Werde ein Verdacht festgestellt, würde die Gesundheitsbehörde ohnehin automatisch davon erfahren, heißt es vom dortigen Landessanitätsstab. In Oberösterreich ist das anders: "Die Eltern melden sich bei 1450, da diese zum einen der Testung des Kindes zustimmen müssen und zum anderen auch gleich die Möglichkeit bekommen, sich einen Testtermin zu vereinbaren", heißt es von der Landessanitätsdirektion. Aber: Auch die Schule verständige die Bezirksverwaltungsbehörde.

In Vorarlberg ist festgelegt, dass die Eltern das Kind abholen, dann 1450 rufen und dann – sofern getestet wird – die Schule darüber informieren. In Salzburg ruft zwar die Schule die Gesundheitsbehörde an, man geht aber davon aus "dass in der Praxis die Eltern nochmal 1450 rufen", sagt ein Sprecher.

In Tirol wiederum rufen zwar auch die Eltern 1450, allerdings kontaktiert die Schule zusätzlich ebenfalls die Gesundheitsbehörden, wenn ein Verdachtsfall auftritt. Man wisse ja nicht, was die Eltern tatsächlich machen, heißt es von der Landessanitätsdirektion. (Vanessa Gaigg, Gabriele Scherndl, 2.10.2020)