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Der Lockdown und die teils schleppenden Wirtschaftshilfen haben kleinen wie großen Betrieben in Österreich zugesetzt.

Foto: Reuters/MIKE BLAKE

Eigentlich sollte der Härtefallfonds dafür sorgen, dass Unternehmer die Covid-Krise überleben. Die Wirtschaftshilfe dient als "Sicherheitsnetz für Unternehmer" und als "Unterstützung für persönliche Lebenshaltungskosten", wie auf der Homepage der Wirtschaftskammer (WKO) zu lesen ist. Das änderte nichts daran, dass ein Gläubiger eine Zahlung aus dem Härtefallfonds eines heimischen Produktdesigners pfänden wollte. Verhindert wurde das nun allerdings durch ein Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Wien.

Wie viele andere heimische Unternehmer hat auch besagter Mann Mittel aus dem Härtefallfonds erhalten. Einmal bekam er 500 Euro, ein anderes Mal knapp 950 Euro aus dem Corona-Hilfstopf überwiesen. Das Geschäft lief offenbar Corona-bedingt schlecht, wie in dem Urteil zu lesen ist: Projekte wurden verschoben, und ein Transport von Produkten, die der Unternehmer in Indien herstellen lässt, war nicht möglich.

Existenz gefährdet

Schließlich kam es zur Pfändung, dabei wollte sich der Gläubiger auch aus jenen Mitteln bedienen, die aus dem Härtefallfonds stammen. Das sei nicht zulässig, urteilte das Gericht, denn die Existenz des Unternehmers sei gefährdet. Dem Mann sei "so viel zu belassen, wie er während eines angemessenen Zeitraums für seinen notwendigen Unterhalt sowie den Unterhalt der Personen, denen er gesetzlichen Unterhalt gewährt, bedarf", heißt es in der Entscheidung.

Tatsächlich ist im Corona-Härtefallfondsgesetz nichts über Pfändungen zu finden. Das Gericht bezog sich in seinem Urteil daher auf die Exekutionsordnung. Demnach sind diverse Beihilfen der öffentlichen Hand nicht pfändbar.

Es ist nicht das erste Mal, dass versucht wird, auf staatliche Corona-Hilfen zuzugreifen. Wie berichtet, griffen zuletzt manche Banken auf Förderungen im Rahmen des Fixkostenzuschusses zu, um die Rückzahlung vergebener Kredite abzusichern.

Verlängerung noch offen

Unklar ist nach wie vor, ob und für wie lange der Härtefallfonds verlängert wird. Die derzeitige Förderphase läuft mit Mitte Dezember aus, wie es dann weitergeht, ist offen. Die Lage werde laufend evaluiert, hieß es am Sonntag aus dem Bundeskanzleramt.

Einige der Hilfsprogramme sollen jedenfalls verlängert und "laufend angepasst" werden. Als Beispiel nannte ein Sprecher den Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen.

Auf jeden Fall verlängert werden soll der Fixkostenzuschuss. Doch dessen Fortbestand ist nach wie vor Inhalt eines Streits zwischen der EU-Kommission und dem Finanzministerium. (Nora Laufer, 5.10.2020)