EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager prüft Staatshilfen kritisch, öffnet aber die Geldschleusen. Corona-Staatshilfen sollten für einen ökologischen und digitalen Umbau der europäischen Wirtschaft genutzt werden.

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Brüssel/Wien – Die EU-Kommission schlägt informierten Kreisen zufolge zwei Millionen Euro als Obergrenze für Zuschüsse vor, die von EU-Ländern künftig pro Unternehmen ausbezahlt werden dürfen. Bisher waren die direkten Zuschüsse für Fixkosten wie Mieten und Pachten auf 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt.

Die EU-Behörde in Brüssel hat am Montag ihren Vorschlag für eine Erweiterung und Verlängerung des temporären Regelwerkes für staatliche Corona-Hilfen bis 30. Juni 2021 an die EU-Mitgliedsländer verschickt. Die Entscheidung über die endgültigen Schwellenwerte und Bedingungen wird erst unter Berücksichtigung der Einschätzungen aller 27 Mitgliedsstaaten getroffen. Österreichs Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hatte sich mit der Kommission bereits einen Schlagabtausch geliefert. Die Regierung in Wien will deutlich mehr, sie tritt vehement für die Anhebung des Fixkostenzuschusses auf bis zu fünf Millionen Euro ein. Bisher lag die Obergrenze bei 800.000 Euro.

Temporäre Lockerung

Mit dem neuen Vorschlag beabsichtigt die EU-Kommission laut offiziellen Informationen, den Mitgliedsstaaten zu erlauben, die temporäre Lockerung für Staatsbeihilfen dort zu nutzen, wo sich bisher noch kein Bedarf gezeigt habe oder es noch nicht möglich gewesen sei. Neben der Erweiterung des Geltungsbereiches um den Fixkostenzuschuss sollen die Bedingungen für Rekapitalisierungsmaßnahmen angepasst werden, insbesondere für den Ausstieg des Staates aus Unternehmen, bei denen der Staat vor der Rekapitalisierung bereits Anteilseigner war.

Private Investoren nicht verdrängen

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will mit dem Regelwerk sicherstellen, dass öffentliche Mittel gezielt eingesetzt, private Investitionen nicht verdrängt und die Vorteile eines wirksamen Wettbewerbs genutzt werden. Gleichzeitig solle der Binnenmarkt geschützt, gleiche Wettbewerbsbedingungen erhalten und Europas "grüne und digitale Erholung" unterstützt werden. Die EU-Länder sind nun aufgefordert, den Vorschlag zu kommentieren. (red, APA, 5.10.2020)