Das Urteil kommt zur rechten Zeit. Mitten in der Corona-Pandemie stärkt der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Datenschutz, indem er die flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten für ungesetzlich erklärt. In Österreich hob der Verfassungsgerichtshof diese Vorratsdatenspeicherung schon im Jahr 2014 auf. Zuvor zeigte sich auch, dass sie kein brauchbares Werkzeug im Kampf gegen Terror, internationalen Drogenhandel oder Kindesmissbrauch ist. Mit ihrer Hilfe wurden hierzulande hauptsächlich kleinere Drogendelikte und Fälle von Doping, Urkundenfälschung und Raufhandel aufgeklärt.

Mitten in der Corona-Pandemie stärkt der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Datenschutz.
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Ob die Botschaft des EuGH von den Zuständigen nun gehört wird, ist fraglich. Bisher sorgte die Corona-Pandemie weltweit für einen Dammbruch in Sachen Datenschutz und massive Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger. Smartphones wurden in Fußfesseln zur Überwachung von Kranken verwandelt, Firmen bekamen Zugriff auf Gesundheitsdaten, und es geht vieles, was vor wenigen Monaten noch unvorstellbar war – wie die Registrierung beim Besuch eines Wirtshauses.

Es steht außer Frage, dass Maßnahmen zur Eingrenzung der Pandemie wichtig sind. Wichtig ist aber auch der Datenschutz. Beides muss kein Widerspruch sein, wie die Corona-App des Roten Kreuzes zeigt. Bei ihrer Entwicklung wurden sämtliche Vorschläge von Datenschützern umgesetzt – aber leider wird sie viel zu wenig genutzt. (Markus Sulzbacher, 6.10.2020)