Der achtjährige Ryan Kaji war 2019 der Topverdiener auf Youtube.

Foto: Youtube/Ryans World

Während sich der klassische Werbemarkt seit einigen Jahren turbulent entwickelt, steht Influencer-Marketing immer höher im Kurs. Immer mehr Firmen setzen immer größere Geldmittel dafür ein, Internetstars und -sternchen für ihre Produkte und Services vor den Schubkarren zu spannen. Der Branchenverband Influencer Marketing Hub schätzt, dass Unternehmen heuer weltweit rund zehn Milliarden Dollar in diese Werbeschiene investieren werden, was ein Plus von über 50 Prozent zum Vorjahr darstellt.

Allerdings finden sich unter den Bekanntheiten auf Plattformen wie Instagram, Snapchat oder Youtube immer wieder auch Minderjährige. 2019 etwa war der achtjährige Texaner Ryan Kaji mit 26 Millionen Dollar der Topverdiener auf Youtube. Auf seinem Kanal "Ryan's World" (vormals Ryan's Toys Reviews") zeigt er "Unboxings" von Spielzeug, Experimente oder Koch-Sessions mit seiner Mutter. Platz drei belegte das fünfjährige russische Mädchen Anastasia Radzinskaja, die 18 Millionen Dollar einnehmen konnte.

Ryan's World

Treuhandkonto zum Schutz von Einnahmen

In Frankreich hat das Parlament nun ein Gesetz beschlossen, das erstmals Regeln für Online-Kinderstars enthält, berichtet France 24. Dieses führt einige Vorgaben, die bereits für minderjährige Schauspieler und Models gelten, auch für Influencer ein. Ab dem Erreichen von Einnahmen einer gewissen Höhe muss ein Teil davon auf eine Art Treuhandkonto eingezahlt werden, auf das erst zugegriffen werden kann, wenn die betreffende Person ihren 16. Geburtstag feiert.

Es ist eine Variante des amerikanischen "Coogan Act", der junge Berühmtheiten davor schützen soll, dass das von ihnen verdiente Geld vollständig von ihren Eltern oder anderen Personen ausgegeben wird. Die ursprünglich 1939 beschlossene und seitdem vielfach überarbeitete Regelung wurde nach dem Jungschauspieler Jackie Coogan benannt, dem genau das widerfahren war.

Nicht für alle jungen Social-Media-Nutzer

Das französische Gesetz schreibt ebenfalls vor, dass Unternehmen, die die Dienste eines Kinder-Influencers in Anspruch nehmen wollen, dafür die Einwilligung der lokalen Behörden benötigen. Liegt eine solche nicht vor, so müssen sie sich vor Gericht verantworten. Für die minderjährigen Social-Media-Stars wird auch das "Recht auf Vergessen" ausgeweitet, sodass sie künftig die Löschung von älteren Inhalten über sie verlangen können.

Die neuen Regelungen gelten nicht für alle nichterwachsenen User von Instagram und Co. Abdecken soll es alle, die dort "signifikant viel Zeit" für kommerzielle Tätigkeiten aufwenden. (gpi, 7.10.2020)