"Der Kronzeuge – ein Insider schildert das System Novomatic" war unlängst auf dem Cover des Magazins News zu lesen. Aber nicht lange, denn die komplette Ausgabe wurde eingestampft und ohne die Novomatic-Geschichte am Cover und im Heft neu gedruckt.

Nicht minder bemerkenswert, welche Geschichte über diesen Kronzeugen, den ehemaligen Novomatic-Geschäftspartner Peter Barthold, anderorts nicht eingestampft wurde. Drei Tage vor dessen Einvernahme im parlamentarischen Untersuchungsausschuss bezeichnete ihn oe24 in einem anonymen Artikel als "Münchhausen". Nun könnte die Bezeichnung "Münchhausen" in einem Wolfgang-Fellner-Medium auch anerkennend gemeint sein, ungefähr so, wie wenn einen der Papst als "guter Katholik" anredet. Im konkreten Fall interessant ist, dass sich der Text ausdrücklich auf Informationen des Novomatic-Lobbyisten Gert Schmidt beruft.

Ehemaliger Novomatic-Geschäftspartner Peter Barthold
Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Denn von diesem Herrn war kurze Zeit später im U-Ausschuss die Rede. Barthold erzählte, dass Schmidt ihn vor ein paar Tagen getroffen hätte, um ein Angebot zu machen: Wenn Novomatic-Kritiker Barthold bei seiner Einvernahme vor dem U-Ausschuss bestimmte Aussagen zu machen bereit sei, würde es sein finanzieller Schaden nicht sein. Barthold hat das nicht gemacht und stattdessen die für ihn vorformulierten Aussagen veröffentlicht. Diese lesen sich teilweise unfreiwillig komisch: "Auch wenn Sie es überrascht, das von MIR (Hervorhebungen im Original; Anm.) zu hören: Ja, die NOVOMATIC-Gruppe war zu jeder Zeit ein fairer, verlässlicher Partner. Rückblickend muss ich auch dem Land Wien attestieren, dass das heute so kritisierte "Kleine Glücksspiel" vortrefflich von WIEN kontrolliert wurde – es gab KEIN ILLEGALES Automaten-Glücksspiel in Wien." Die Formulierung "vortrefflich von Wien kontrolliert" erheitert besonders, angesichts der Tatsache, dass der dafür zuständige Spielapparate-Beirat in sieben Jahren von über 4000 zu prüfenden Automaten keinen einzigen kontrolliert hat und die Frau des damaligen Beiratsvorsitzenden von Novomatic-Besitzer Graf mehrfach großzügigst beschenkt wurde. Und dass Novomatic-Spielautomaten sehr wohl illegal waren, hat mittlerweile sogar schon der Oberste Gerichtshof festgestellt.

Wäre diese Aussage im U-Ausschuss tatsächlich vorgetragen worden, hätten die Abgeordneten einmal nicht nur über Novomatic-Inserate gesprochen, sondern hätten ein solches auch gleich zu hören bekommen.

Gegen Ende seiner Einvernahme sprach Barthold dann über die verheerende Gesetzeslage in Österreich, die bei Automaten Spieleinsätze von zehn Euro und Höchstgewinne von 10.000 Euro zulässt, während in Deutschland nur 20 Cent Höchsteinsatz und 23 Euro Höchstgewinn erlaubt sind. Würde Österreich diese Limits übernehmen, wäre das erstmals eine wirklich sinnvolle Spielerschutzmaßnahme, die den gigantischen volkswirtschaftlichen Schaden, den Automatenspielsucht anrichtet, spürbar verringern würde.

Sollte Novomatic eines Tages von sich aus zu dieser Maßnahme bereit sein, wäre ich bereit zu sagen: "Auch wenn Sie es überrascht, das von MIR zu hören: Ja, die NOVOMATIC-Gruppe zeigt erstmals Spuren von Anstand und Verantwortungsbewusstsein." (Florian Scheuba, 7.10.2020)