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Lange Zeit hat die Europäische Zentralbank Kryptowährungen wie Bitcoin kritisiert. Doch weil andere Notenbanken auf virtuelle Währungen setzen, steht sie unter Druck nachzuziehen.

Foto: Reuters / Dado Ruvic

Der "digitale Euro" war lange Zeit wahrlich keine Herzensangelegenheit der Europäischen Zentralbank; und dennoch soll er, so die vorsichtigen Pläne der europäischen Währungshüter, bald umgesetzt werden. Der Druck durch andere, konkurrierende sogenannte Central Bank Digital Currencies (CBDCs) stieg derart an, dass die berechtigte Sorge bestand, Europa könnte bei der Digitalisierung den Anschluss verpassen.

Die Uridee von virtuellen Währungen à la Bitcoin zeichnete sich gerade durch die Abwesenheit einer Zentralbank aus, die ein digitales Peer-to-Peer-Zahlungssystem propagiert, welches bloß auf besonderen technischen Vertrauensmechanismen aufbaut. Damit werden freilich de facto althergebrachte Institutionen obsolet gemacht oder zumindest ihre Funktion hinterfragt.

Bezugspunkte zu offiziellen Währungen

Der US-Konzern Facebook ging mit den Plänen für ein privatwirtschaftlich geführtes Libra-Netzwerk einen Schritt der Disruption weiter: Der Libra-Coin soll kompatibel zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Rahmen eines verteilten Systems werden und vor allem zur Verwaltung von Smart Contracts dienen, also von Verträgen, die bei Eintreten eines bestimmten Ereignisses selbstständig Folgehandlungen auslösen.

Anders als Bitcoin soll der Libra-Coin ein sogenannter Stablecoin sein, also über Bezugspunkte zu offiziellen Währungen bzw. sonstigen Vermögenswerten eine geringe Volatilität aufweisen. Dadurch soll sie als Zahlungsmittel besser geeignet sein.

Die EZB, die vor Jahren noch Kryptowährungen kritisierte, ist drauf und dran, die Wesenselemente zu kopieren: Anfang Oktober präsentierte sie einen 50-seitigen Report zur möglichen Umsetzung – vor wenigen Jahren noch ein absolutes No-Go.

Vor allem der europäische Gesetzgeber hat im Bereich der virtuellen Währungen zuletzt viele Lücken geschlossen und zahlreiche Regulierungsschritte gesetzt, beispielsweise die Registrierungspflichten für Kryptowährungsdienstleister.

Im Hinblick auf den digitalen Euro ist freilich noch nichts fixiert. Es sind noch viele Grundsatzfragen offen: Gerade die technische Seite wird im jüngsten EZB-Report ausgespart. Klar ist nur der Einsatz der Blockchain-Technologie, um eine Programmierbarkeit durch Smart Contracts zu erreichen und so einen tatsächlichen Mehrwert zu schaffen.

Keine Kryptowährung

Der digitale Euro sei strikt von Krypto-Assets und Stablecoins abzugrenzen, heißt es im Papier – dies unabhängig von der verwendeten Technologie, da es auf charakteristische Kriterien ankomme.

So seien Krypto-Assets mangels verantwortlichen Rechtsträgers nicht dazu geeignet, ihren Wert zu erhalten und ihre Nutzer zu schützen; sie stellen nichtregulierte Risikoinvestitionen dar, die wie Spekulationsobjekte gehandelt werden. Stablecoins versuchen hingegen lediglich, ihren Wert stabil zu halten, während der digitale Euro dies garantieren kann.

Im Vordergrund des Vorhabens stehen wirtschaftspolitische Motive. Grundsätzlich soll durch den als elektronische Form von Zentralbankgeld beschriebenen digitalen Euro eine Beschleunigung von (internationalen) Transaktionen erreicht werden.

Außerdem soll durch die europäische Antwort auf CBDCs die Souveränität und Finanzstabilität der Euro-Zone gesichert werden. Ein digitaler Euro soll jedenfalls sicher, zugänglich, rechtskonform sowie effizient und schnell in seiner Transaktionsabwicklung ausgestaltet sein und ein hohes Level an Vertrauen der EU-Bürger etablieren.

Zwei Varianten

Bei der Ausgestaltung scheint die EZB zwei Varianten in Betracht zu ziehen: eine zentralisierte Selbstverwaltung, bei der alle Transaktionen über die Zentralbank erfasst und kontrolliert würden; oder die Zusammenarbeit mit regulierten Anbietern, die sich bei den Transaktionen im Rahmen vorgezeichneter Regeln bewegen.

Der Erfolg einer solchen CBDC wird davon abhängen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend berücksichtigt und hohe Ansprüche an die Benutzerfreundlichkeit erfüllt werden.

Auch aus Sicht der Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wird voraussichtlich auf anonyme Transaktionen verzichtet und gegebenenfalls auch eine geografische Einschränkung der Nutzbarkeit gesetzt werden müssen.

Fokus auf Datenschutz

Apropos fehlende Anonymität: Auch datenschutzrechtliche Überlegungen müssen wohl schon in der jetzigen Test- und Entwicklungsphase, die von der EZB ausgerufen wurde, beachtet werden. Dabei dürften bei einer Verwendung der Blockchain-Technolgie die datenschutzrechtlichen Herausforderungen traditioneller Kryptowährungen rechtlich vergleichsweise einfacher zu meistern sein, vor allem aufgrund der zentralen Verwaltung eines digitalen Euro.

Für eine genauere Analyse des Projekts ist es noch zu früh, die kommenden Phasen der Evaluierung, Testung und Diskussion bleiben abzuwarten. Eine öffentliche Befragung von Bürgern sowie Fachleuten aus Wissenschaft und Finanzsektor soll bereits heute, Montag, starten.

Eine endgültige Entscheidung über die Realisierung ist für Mitte 2021 angesetzt. Handlungsbedarf ist jedenfalls gegeben: Werden in naher Zukunft nicht die notwendigen Schritte gesetzt, droht Europa bei der Entwicklung eigener digitaler Währungen abgehängt zu werden. (Arthur Stadler, Tamino Chochola, 12.10.2020)