Der Verfassungsgerichtshof hat die Klimaklage von Greenpeace zurückgewiesen (Symbolbild).

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Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Klimaklage der Umweltschutzorganisation Greenpeace zurückgewiesen. Diese richtete sich gegen klimaschädliche Gesetze und wollte vor allem ein Ende der steuerlich "unfairen Bevorteilung" des Flugverkehrs gegenüber der Bahn herbeiführen. Für den VfGH haben "die Antragsteller jedoch nicht bei allen im Antrag angefochtenen Wortfolgen begründet, warum sie diese Teile der Regelungen als verfassungswidrig erachten".

Keine Voraussetzung für Antrag

"Die Antragsteller erläutern, dass sie die Leistungen von Luftfahrtunternehmen aus Umweltschutzgründen nicht in Anspruch nehmen", hieß es in der Begründung. Dennoch seien sie als Bahnfahrer von den Steuerbefreiungen für die Personenbeförderung mit Luftfahrzeugen betroffen, sodass somit das Verkehrsmittel Bahn gegenüber dem Verkehrsmittel Flugzeug schlechtergestellt werde. "Die Antragsteller sind aber nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzt, weshalb eine Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags nicht gegeben ist", stellte das Höchstgericht klar.

Die Klage war im Februar von Greenpeace gemeinsam mit 8.060 Unterstützern eingebracht worden. Neben der Bevorzugung des Flugverkehrs ging es im Detail um die Kerosinsteuerbefreiung auf innerstaatliche Flüge und die Umsatzsteuerbefreiung von internationalen Flügen. Beides seien Hauptgründe, warum Fluggesellschaften gegenüber der Bahn niedrigere Preise anbieten könnten. Bahnfahren sei aber 31-mal klimafreundlicher als ein vergleichbarer Flug, argumentierte die NGO.

Nur formale Gründe

Greenpeace will sich vom Höchstgericht nicht aus formalen Gründen abwimmeln lassen. Nun erwägt die NGO eine Anfechtung des Spruchs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), kündigte Jasmin Duregger, Klima- und Energieexpertin bei Greenpeace an. Das österreichische Recht schütze seine Bürger nicht ausreichend vor der Klimakrise und deren "katastrophalen Folgen". (APA, red, 12.10.2020)