Der Angeklagte im Landesgericht Wiener Neustadt.

Foto: APA / Christopher Eckl

Wiener Neustadt – Schuldspruch für einen 31-Jährigen, weil er im Jänner seinen um zwei Jahre älteren Geschäftspartner mit einem Küchenmesser erstochen hat. Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach Mord einstimmig, der türkische Staatsbürger muss für 20 Jahre in Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte sich in der Hauptverhandlung schuldig bekannt, aber keine weiteren Angaben gemacht.

Eigentlich hatte der 31-Jährige zu seinem um zwei Jahre älteren Landsmann und späteren Kontrahenten einen überaus guten Draht. "Das Opfer war nicht nur sein bester Freund und sein Geschäftspartner, es war wie ein Bruder für ihn", sagte Verteidiger Nikolaus Rast. Warum es in einer Pizzeria in Pitten im südlichen Niederösterreich im Bezirk Neunkirchen dennoch zur Bluttat gekommen war, konnte laut Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren nicht ausreichend geklärt worden. Mitgespielt haben dürften aber ein schwelender Streit ums Geschäft und Beziehungsprobleme.

Gemeinsames Lokal

Der Angeklagte und sein Landsmann hatten die Pizzeria in Pitten 2018 eröffnet, Unstimmigkeiten gab es spätestens ab Ende 2019. Auch privat lief es für den Beschuldigten nicht so richtig rund. Trotz eines Seitensprungs hatte der 31-Jährige Angst vor einem Scheitern seiner Ehe. Entstandenen Zorn projizierte er immer wieder auf seinen Geschäftspartner, von dem er sich hintergangen fühlte.

Am Vormittag des 20. Jänner soll der türkische Staatsbürger auf der Fahrt von seinem Wohnort nach Pitten beschlossen haben, seinen Landsmann umzubringen. Er erstellte mit dem Handy eine Audiodatei, in der er die Bluttat ankündigte. In der Pizzeria angekommen, ging der 31-Jährige kurzerhand in die Küche und packte ein Messer mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern. Damit soll er in einem Lagerraum mehrmals auf seinen Kontrahenten eingestochen haben. Das Opfer erlitt 13 tiefergehende Wunden am Oberkörper.

Foto von Leiche gemacht

Nach der Tötung machte der Beschuldigte ein Foto der Leiche und veröffentlichte es in seinem Whatsapp-Status. "Die Bilddatei hat sich in der Folge in den sozialen Medien wie ein Lauffeuer verbreitet", blickte die Staatsanwältin zurück. Auch die Ehefrau des Opfers erfuhr auf diesem Weg vom Tod ihres Mannes.

Nicht zuletzt aufgrund dieses Nachtatverhaltens forderte die Vertreterin der Anklagebehörde eine lebenslange Haftstrafe für den 31-Jährigen. Rast trat dem entgegen und plädierte für eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe. Dieser Ansicht folgte das Schwurgericht nach etwa einstündiger Beratung.

Ordentlicher Lebenswandel

Mildernd wurden bei der Strafbemessung nach Angaben des vorsitzenden Richters der ordentliche Lebenswandel des 2009 nach Österreich gekommenen türkischen Staatsbürgers und der Beitrag zur Wahrheitsfindung gewertet. Als erschwerend wirkte sich unter anderem die Tatsache aus, dass der Beschuldigte ein Bild des Toten verbreitet hatte. Während der Verteidiger auf Rechtsmittel verzichtete, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab. (APA, 13.10.2020)