Waffen und Waffenteile müssen künftig gekennzeichnet werden.

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Wien – Für Waffen und Waffenteile gelten künftig, gemäß einer EU-Richtlinie, strengere Kennzeichnungspflichten, um die missbräuchliche Verwendung von Schusswaffen für kriminelle Zwecke zu bekämpfen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Nationalrat Mittwochabend gegen die Stimmen der FPÖ getroffen. Österreich setzt damit die Ausgenommen sind Schusswaffen, die vor dem 14. September 2018 im Besitz von Endverbrauchern standen sowie historische Waffen. Keine Anwendung finden soll das Gesetz außerdem für den Erwerb durch Streitkräfte, Polizei oder Behörden.

Die FPÖ lehnte die erweiterte Kennzeichnungspflicht, die mit Strafen von bis zu 10.000 Euro durchgesetzt werden soll, vehement ab. Ordentliche rechtschaffene Bürger, die den Umgang mit Waffen gelernt hätten, zu drangsalieren, sei der völlig falsche Ansatz, befand der Abgeordnete Hannes Amesbauer. Er forderte die Regierung auf, sich lieber um den illegalen Waffenimport zu kümmern. (APA, red, 14.10.2020)