Die Änderungen wurden heute im Nationalrat beschlossen.

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Wien – Der Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte und somit zum österreichischen Arbeitsmarkt für Nicht-EU-BürgerInnen wird um ein Element vereinfacht: Es entfällt die Verpflichtung, einen Rechtsanspruch auf ortsübliche Unterkunft nachzuweisen. Der entsprechende Beschluss des Nationalrats fand Mittwochabend keine Zustimmung der SPÖ, deren Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner nun prekäre Wohnverhältnisse als Folge fürchtet. Ähnliche Bedenken äußerte die FPÖ, die ebenfalls gegen die Vorlage votierte.

Weiters in der Novelle enthalten ist die Änderung, dass die erweiterten Familienangehörigen von EU-Bürgern, die Anspruch auf erleichterten Aufenthalt haben, künftig eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Damit dürfen sie in Österreich selbstständig arbeiten und nach zwei Jahren auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte umsteigen.

Einwallner und FP-Mandatar Hannes Amesbauer sprachen sich angesichts der prekären Lage am österreichischen Arbeitsmarkt dagegen aus, den Zugang für Ausländer zu erleichtern. (APA, 14.10.2020)