Stromversorgung im Kosovo: Eine Tochterfirma der Kärntner Kelag steht in der Kritik.

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Weil das Tochterunternehmen der Kärntner Kelag, die Kelkos, die im Westen des Kosovo ab 2014 drei Wasserkraftwerke gebaut hat, bislang keine Umweltgenehmigung vorweisen konnte, hat die zuständige Regulierungsbehörde ERO die drei Kraftwerke nun vom Stromnetz genommen. Die Kelag betont, dass sie selbst die Stromproduktion eingestellt habe.

Ein Bericht des STANDARD vom Juli dieses Jahres über die fehlenden Umweltgenehmigungen und die massiven Schäden, die durch Stauung und Austrocknung des Flusses Lumbhardi entstanden, hat die Dinge ins Rollen gebracht. Kelkos hatte bis zum 14. Oktober befristete Lizenzen für die drei Kraftwerke Lumbardhi II, Deçan und Belaja. Die Regulierungsbehörde ERO erklärte am Donnerstag dem STANDARD, dass der Verwaltungsrat nun "zum Schluss gekommen" sei, "dass die Lizenzen abgelaufen sind und diese Wasserkraftwerke ihren Betrieb nicht fortsetzen dürfen".

Umweltschützer geklagt

Für Umweltschutzgruppen wie die NGO Pishtaret (Fackel) von Shpresa Loshaj, die seit Monaten dafür kämpft, dass die Auflagen von der Kelkos erfüllt werden, bedeutet dies einen Etappensieg. Kelkos hat Loshaj und einen weiteren Umweltaktivisten namens Adriatik Gacaferi wegen der Kritik am Vorgehen der Firma im Kosovo geklagt. Die Umweltschützer sehen dies als strategische Klagen, die hauptsächlich den Zweck haben sollen, öffentlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden.

Der Geschäftsführer der Kelag International, Christian Schwarz, erwartet, dass für zwei der drei Kraftwerke in den nächsten Tagen die Umweltgenehmigungen vom kosovarischen Umweltministerium erteilt werden. Für das Kraftwerk Lumbardhi II brauche es noch ein Gutachten, das besage, dass kein Staudamm, welcher vorgesehen war, gebaut werden kann, so Schwarz zum STANDARD. "Wir sind uns auch bewusst, dass wir die Aufgabe haben, das Plateau am oberen Verlauf des Flusses zu sanieren."

Beschwerden von Anrainern

Zahlreiche Anrainer beschwerten sich über die Auswirkungen der Stauung des Flusses Lumbardhi, der in einem Naturschutzgebiet liegt.

Unklar ist, weshalb die Kelkos überhaupt seit 2016 ohne Umweltgenehmigung Strom produzieren durfte. Im Artikel 31 des kosovarischen Umweltschutzgesetzes steht, dass ein Kraftwerk nicht ohne Umweltgenehmigung in Betrieb gehen soll, diese solle "nicht später als sechs Monate nach dem Bau" erwirkt werden. (Adelheid Wölfl, 16.10.2020)