Die Justizministerin bedankte sich bei den Verfassern der Stellungnahmen für einen "lebendigen Diskurs"

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Die Begutachtungsfrist für das Gesetzespaket gegen Gewalt und Hass im Netz ist am Donnerstag zu Ende gegangen. Eingelangt sind 208 Begutachtungs-Stellungnahmen, 149 davon zum Justiz-Teil. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) sicherte am Samstag zu, dass sie sich eingehend mit den Klarstellungswünschen und Verbesserungsvorschlägen auseinandersetzen wird. Sie dankte in einer Aussendung für den "lebendigen Diskurs".

Warnung vor Netzsperren und Uploadflter

In den vergangenen Tagen äußerten unter anderem Datenschützer Kritik an dem Gesetzesesentwurf. Laut dieser sehen die angeführten Maßnahmen Netzsperren und Uploadfilter vor – eine Einschätzung, der Justizministerin Zadic in den vergangenen Wochen widersprach.

Die Grundrechts-NGO Epicenter Works, die Telekom Austria, sowie der Verband der österreichischen Internet-Provider (darunter Magenta und "3") teilen die Ansicht, dass auch Internetanbieter laut des Gesetzesentwurfs dazu verpflichtet werden können, Unterlassungsansprüchen nachzukommen. Grund dafür sei ein EuGH-Urteil, dem zufolge auch Provider als Vermittler von Inhalten gelten. Die Folge wären Netzsperren, wie sie bei Piraterie-Seiten zum Einsatz kommen.

Auch Zustimmung

Neben diesen Kritikpunkten, findet sich auch Anerkennung. Zadic freute sich, dass das Gesetzespaket breite Zustimmung gefunden habe, heißt es in der Aussendung. Nach der ersten Durchsicht lasse sich bereits herauslesen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen hohe Anerkennung gefunden hätten.

Das Anfang September von Zadic, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Frauenministerin Susanne Raab (beide ÖVP) vorgelegte Paket sieht u.a. ein zivilrechtliches Eilverfahren auf Löschung von Hasspostings, einen neuen Upskirting-Tatbestand, verschärfte Strafen und einen Medienrechts-Entschädigungsanspruch bis zu 100.000 Euro vor. (APA, red, 17.10.2020)