Nicht nur die Aktivisten von Fridays for Future fordern eine rigidere Klimapolitik, sondern auch die Initiatoren des Klimavolksbegehrens.

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Wien – Bereits seit mehreren Jahren überschreitet Österreich die Höchstmenge an Emissionen, die laut Klimaschutzgesetz zulässig wären. Rechtliche Konsequenzen gab es bisher nicht – und das, obwohl der Gesetzestext eigentlich "umgehend" Schritte einfordert, um wieder auf den Zielpfad zurückzukommen. Das soll sich künftig ändern, lautet eine der zentralen Forderungen des Klimavolksbegehrens, das von mehr als 380.000 Menschen in Österreich unterzeichnet wurde. Um den Prozess zu beschleunigen, hat die Initiative fünf Umweltjuristen engagiert, die mögliche Inhalte für ein neues Klimaschutzgesetz erstellt haben.

Vonseiten der Regierung werde immer wieder betont, dass noch nie so viel für den Klimaschutz getan wurde, die gesetzliche Verankerung fehle aber nach wie vor, kritisierte Katharina Rogenhofer, Sprecherin des Volksbegehrens.

In einem ersten Schritt soll daher das Ziel der Klimaneutralität 2040 verbindlich in der Verfassung verankert werden, erklärte die Rechtsanwältin Michaela Krömer am Dienstag in einer virtuellen Pressekonferenz. Darüber hinaus sei ein klarer Reduktionspfad notwendig, der auf einzelne Sektoren runtergebrochen werden könne. "Jedes Recht ist nur so viel wert, wie man einfordern kann", sagte Krömer. Daher wolle das Volksbegehren auch eine Beschwerdemöglichkeit für Bürger eingerichtet wissen.

Akuter Aufholbedarf

Viel Aufholbedarf sieht die Rechtswissenschafterin und Uni-Professorin Eva Schulev-Steindl beim aktuellen Klimaschutzgesetz. Dieses gilt noch bis Ende des Jahres, das neue wird derzeit überarbeitet und soll bis in den nächsten Wochen fertig sein. Aus Sicht der Juristin sind im neuen Text jedenfalls striktere Klimavorgaben für politische Prozesse und vor allem auch straffe Fristen notwendig. Darüber hinaus soll Umweltorganisationen das Recht eingeräumt werden, Maßnahmenprogramme auf ihre Effektivität hin überprüfen zu lassen. Und auch Bürger sollen dazu Stellung nehmen können.

Für die Überprüfung und Einhaltung des festgelegten Treibhausgasbudgets soll ein eigener Klimarechnungshof eingerichtet werden. Die Juristen schlagen vor, dass dieser in einem ähnlichen institutionellen Gefüge positioniert wird wie der fiskalische Rechnungshof. Der Präsident diese Klimawachorgans solle vom Nationalrat gewählt werden. Ein entsprechendes Fachwissen sei Voraussetzung für den Job, sagt Wirtschaftsanwalt Florian Stangl.

Rechnungshof für das Klima

Der Rechnungshof solle die Politik bei Klimamaßnahmen bewerten und kontrollieren, lautet die Idee des Volksbegehrens. Dazu zähle die jährliche Erstellung eines Gutachtens zur Einhaltung des Reduktionspfads, erklärt Stangl, ebenso wie die Prüfung von Maßnahmenprogrammen sowie eine Art Sachverständigendienst in Klimafragen.

Sollte sich im laufenden Jahr abzeichnen, dass die notwendige Treibhausgasreduktion nicht erreicht werde, soll der neue Rechnungshof Warnungen abgeben. Und wenn es tatsächlich zu Verstößen kommt? "Das ist ein schwieriges Thema", gesteht Stangl. Dazu hätten die Juristen keine finalen Gesetzesvorschläge gemacht, sondern "nur Gedankensplitter" geliefert, hieß es am Dienstag. Als Beispiel nannte der Jurist finanzielle Sanktionen gegen die Gebietskörperschaft.

Das Volksbegehren selbst soll Anfang November wieder Thema im Umweltausschuss werden. Derzeit sei man mit allen Parteien im Austausch, um schließlich einen Mehrparteienantrag einzubringen, sagte Sprecherin Rogenhofer,. "Wo und ob sich Mehrheiten ergeben, wird sich erst zeigen." (lauf, 20.10.2020)