Journalisten aus aller Welt tauschen sich digital über Missstände aus – und der deutsche Bundesnachrichtendienst liest mit, weil ausländische Journalisten nicht vor einem massenhaften Ausspähen des BND geschützt sind? Dieses Szenario droht, wenn nämlich das neue BND-Gesetz so kommt wie in einem Referentenentwurf vorgesehen. Darauf weist der deutsche Journalist und Datenexperte Daniel Moßbrucker auf dem Portal "netzpolitik.org" hin.

Der Hintergrund: Im Mai hat das Bundesverfassungsgericht in Deutschland die Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes im Ausland in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Die anlasslose Massenüberwachung verstoße in ihrer jetzigen Ausgestaltung gegen Grundrechte, urteilte das Höchstgericht damals und trug dem Gesetzgeber eine Reparatur auf.

Kein schutzwürdiger Status

Moßbrucker warnt, nachdem er Einblick in den Referentenentwurf hatte, dass ausländische Journalisten auch weiterhin nicht geschützt werden sollen. Zwar müsse der BND auf die "Schutzwürdigkeit journalistischer Kommunikation achtgeben" (ähnlich wie bei Anwälten und Geistlichen), wenn er Erkenntnisse zur Gefahrenführerkennung sammelt. Wenn es allerdings um Erkenntnisse zur "politischen Unterrichtung der Bundesregierung" gehe, dann hätten Journalisten im Ausland keinen schutzwürdigen Status mehr.

Dabei gehe es um sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung, besser bekannt als "Massenüberwachung". Dabei könnte in Datenströmen mit Suchbegriffen nach relevanten Informationen gesucht werden, etwa mit der E-Mail-Domain @washingtonpost.com. Moßbruckers Kritik am Entwurf: "Der deutsche Staat würde sich ein schrankenloses Recht einräumen, ausländische Journalisten und Journalistinnen zu bespitzeln und mit diesen Informationen Politik zu machen." Zeit zur Änderung wäre noch genug. Das BND-Gesetz muss erst bis Ende 2021 verfassungskonform überarbeitet werden. (Birgit Baumann aus Berlin, 20.10.2020)