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Ein 26-jähriger Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er war geständig, propagandistische Bilder, teilweise mit Texten und auch ein Video auf seinem Handy gespeichert und manches davon auch weitergeleitet zu haben. Vor allem in zwei Chatgruppen schickte man sich mit Grußbotschaften versehene, einschlägige Bilder sowie mit Hakenkreuzen übersäte Pin-ups in Nazi-Uniform-Elementen.

So gab es etwa Ostergrüße mit einem Bild von einem Hitlergruß-Mädchen und Hakenkreuz-Ostereiern, halbnackte Frauen mit Hakenkreuzbinde und Hitler in einem Autowerk als Experte für "Vergaser". Staatsanwältin Gabriele Lutschounig sagte, einzeln betrachtet könnte man manche Bilder noch für einen Scherz halten, in ihrer Gesamtheit zeigten sie aber eine fremdenfeindliche Gesinnung, Antisemitismus, Rassismus sowie Verharmlosung von NS-Gedankengut und Holocaust. Es sei eine Gefahr für die Demokratie, eine solche "humoristisch verzerrende Darstellung" eben genau Verharmlosung – angeklagt war entsprechend der Paragraf 3g Verbotsgesetz.

Ermittlungen laufen weiter

Der Angeklagte hat laut Staatsanwältin eine untergeordnete Rolle gespielt, bei seinem Bruder und einem Freund von diesem, gegen die noch ermittelt wird, sei das möglicherweise anders. Bei einer Hausdurchsuchung wurden NS-Devotionalien gefunden, sie seien auch einschlägig tätowiert.

Verteidiger Philipp Tschernitz verwies darauf, dass sein Mandant "mit Sicherheit" kein Ideengeber war, aber die Bilder löschen und aus den Gruppen aussteigen hätte müssen. Der Angeklagte selbst gab zu, "ein paar Bilder" weitergeleitet zu haben, "ohne Hintergedanken". Mit NS-Gedankengut habe er aber eigentlich gar nichts zu tun. "Mittlerweile" sei ihm bewusst, dass NS-Verherrlichung und Verbreitung solcher Bilder in Österreich verboten ist. Er sei bereit, sich nach der Verurteilung einer Therapie mit Besuch eines Konzentrationslagers zu unterziehen, was das Gericht dann auch anordnete. Der Angeklagte wie auch die Staatsanwältin erklärten Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist damit rechtskräftig. (APA, 21.10.2020)