Experten machen darauf aufmerksam, dass tagelanges Warten auf Corona-Screenings und -Testungen und deren Ergebnisse bei alten Menschen gefährlich werden kann.

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Wien – Österreich kämpft gegen die zweiten Welle der Corona-Pandemie. Wie in der ersten Phase versucht man besonders eine Gruppe zu schützen, nämlich die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen. Mit Ampelsystemen, Leitfäden, Registrierungen für Besucher und regelmäßigen Screenings will man Ansteckungen mit Sars-CoV-2 verhindern. Dennoch ist es in den vergangenen Wochen wieder zu Clustern in den einzelnen Bundesländern gekommen.

Experten machen darauf aufmerksam, dass tagelanges Warten auf Corona-Screenings und -Testungen und deren Ergebnisse bei alten Menschen gefährlich werden kann. Der Bundesverband Lebenswelt Heim fordert etwa, Alters- und Pflegeheime, die bei der Gesundheitshotline 1450 anrufen, bei den Testungen vorzuziehen. Derzeit müsse man teilweise mehrere Tage darauf warten und dann nochmals mehrere Tage auf die Ergebnisse. "Die langen Wartezeiten – und damit die langen Quarantänezeiten der Mitarbeitenden – gefährden die Aufrechterhaltung des Betriebes in unseren Heimen", warnte Markus Mattersberger, Präsident des Bundesverbands.

Gerade bei der Covid-19-Risikogruppe der Heimbewohner sei ein rasches Handeln angesagt: "Gefährdete Bewohnerinnen und Bewohner könnten sonst sehr schnell die Intensivbetten füllen", sagte Mattersberg. Für das Besuchermanagement in Pflegeeinrichtungen wären außerdem Antigen-Schnelltests empfehlenswert. Dafür sei eine entsprechende Klärung und Freigabe durch die Länder erforderlich.

Wien verlängerte Verordnung bis Ende des Jahres

In Wien wurde die Verordnung in Sachen Pensionistenwohn- und Pflegeheime schon vor dem Herbst bis Ende Dezember verlängert. Generell gelten in Wiener Wohn- und Pflegeheimen sowie Pflegestationen folgende Richtlinien: Ein Besuch mit Symptomen ist nicht erlaubt. Für Gäste besteht Maskenpflicht, die Zahl der Besucher ist auf zwei beschränkt. Die Zeiten sind im Vorhinein zu vereinbaren. Die Treffen mit Bewohnern sollen vorzugsweise im Freien oder in definierten Besucherbereichen stattfinden. Obligatorisch ist auch die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. Sämtliche Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden notiert. Gibt es eine gastronomische Einrichtung in einem Haus, müssen dort ebenfalls Schutzmaßnahmen beachtet werden.

Eigene Ampel in Niederösterreich

In den Pflege- und Betreuungszentren (PBZ) Niederösterreichs gibt es ein eigenes Ampelsystem. In den niederösterreichischen PBZ gilt die Einhaltung der Hygienebestimmungen, Tragen von Mund-Nasen-Schutz, kein Zutritt bei Krankheitssymptomen des Besuchers sowie Dokumentation der Besuche mittels Besucherprotokoll. Schaltet die Ampel auf Orange (hohes Risiko oder im PBZ gibt es einen Verdachtsfall oder eine Kontaktperson), besteht unter anderem eine eingeschränkte Besucherregelung (nur nach Abstimmung mit der Einrichtung in definierten Besucherloungen, im Zimmer eine Person für maximal 30 Minuten mit FFP2-Maske ohne Ventil). Mit FFP2-Maske und Schutzkleidung dürfen palliativ betreute und sterbende Personen jederzeit besucht werden.

Steht die Ampel auf Rot, gibt es eingeschränkte Besuche nach Abstimmung mit der Einrichtung im Einzelfall. Alle Besucher müssen FFP2-Masken ohne Ventil tragen. Eine Sonderregelung besteht auch dann bei palliativ betreuten und sterbenden Personen (Besuch mit FFP2-Maske und Schutzkleidung).

Vier Stufen im Burgenland

Im Burgenland wurde für den Bereich ebenfalls ein vierstufiges Konzept mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen und Besuchsregelungen festgelegt. In der niedrigsten Phase – ohne Verdachtsfälle oder Infektionen im Umfeld der Einrichtung – sind sowohl Besucher als auch Mitarbeiter zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet. Sollte ein Corona-Fall auftreten, dürfen Besucher nur noch in Ausnahmefällen, etwa bei palliativ betreuten Menschen, ins Gebäude. Die Mitarbeiter müssen FFP2-Masken und Schutzausrüstung tragen. Außerdem führt das Land Screening-Testungen in unterschiedlichsten Einrichtungen durch.

Schärfere Regeln in Oberösterreich, keine Einschränkungen in Salzburg

In Oberösterreich wurden die Regeln hingegen aufgrund der Zunahme der Fälle mit Dienstag verschärft. Erlaubt sind nur mehr zwei Besucher pro Bewohner und Tag, in Wels nur einer. Zudem müssen sich Besucher überall registrieren und auch Fieber messen, Angaben zu ihrer Gesundheit machen und eine Maske tragen. Das Personal bekommt Schutzausrüstung und wird im Umgang damit erneut geschult. Mitarbeiter werden sowohl in regelmäßigen Screenings als auch bei Verdachtsfällen getestet, hinzu kommt ein Pilotprojekt mit schnelleren Antigen-Tests in einem Heim in Esternberg.

In Salzburg gibt es vonseiten des Landes derzeit keine Besuchseinschränkungen. Eine Ausnahme stellen jene Seniorenwohnhäuser dar, in denen Bewohner erkrankt sind.

Regeln in der Steiermark, Kärnten und Tirol

In der Steiermark wurden für Pflegeheime, Mobile Pflege- und Betreuungsdienste und ähnliche Einrichtungen mit Anfang Oktober eigene Leitfäden (Corona-Ampeln) eingerichtet: Sie geben je nach Einstufung der Regionen durch die Corona-Kommission des Bundes allgemeine, präventive Maßnahmen vor.

Was die Besuchsregeln in den Alterswohn- und Pflegeheimen in Kärnten angeht, so gelten Besuchszeiten von 10 bis 17 Uhr, Besucher sind außerdem verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bei Bedarf werde "großflächig und schnell" getestet, teilte der Landespressedienst auf APA-Anfrage mit. Laufende Screenings werden von der Ages durchgeführt, außerdem wird bei jeder Neuaufnahme und Wiederübernahme aus dem Krankenhaus ein Test gemacht. Das Personal sei außerdem sehr gut mit Masken, Handschuhen oder Desinfektionsmitteln ausgerüstet, die Heime würden auch laufend beliefert.

In Tirol wurde die Zahl der täglichen Besucher in Wohn- und Pflegeheimen auf zwei nahe Angehörige pro Bewohner beschränkt. Alle Besucher müssen sich registrieren und einer Gesundheitskontrolle unterziehen, hieß es vom Land zur APA. Sie sind unter anderem verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die allgemeinen Corona-Hygienemaßnahmen einzuhalten. Bei palliativ betreuten und sterbenden Menschen gelte keine generelle Einschränkung der Personenanzahl. (APA, 21.10.2020)