Der Zentralismus bringt uns in der Pandemie nicht weiter, eine gute Kooperation zwischen Bund und Ländern dagegen schon, so Föderalismusexperte Peter Bußjäger im Gastkommentar. Lesen Sie dazu auch den Gastkommentar von Konrad Lachmayer: "Der Rechtsstaat im Corona-Chaos".

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Pandemie und Föderalismus passen nicht recht zusammen, meinen manche. In einer Krisensituation bedürfe es straffer Steuerung und einer hierarchischen Weisungskette, in der einheitliche Vorgaben konsequent umgesetzt würden. Zur Untermauerung dieser Forderung führen die Kritiker des Föderalismus diverse Fehleinschätzungen regionaler Behörden, von Ischgl über das Grenzchaos bis zum da und dort mangelhaften Contact-Tracing, an.

In dieser Argumentation wird einiges vermischt: Fehlleistungen passieren grundsätzlich unabhängig davon, ob das handelnde Organ Landes- oder Bundesbediensteter ist. Gerade das Abreisechaos von Ischgl ist ja nicht etwa deshalb zustande gekommen, weil die ausführende Behörde Anweisungen missachtet hätte, sondern weil diese überraschend und unkoordiniert im Wege einer Pressekonferenz des Bundeskanzlers kommuniziert wurden.

Unsere 100 Jahre alt gewordene Bundesverfassung hat die Bekämpfung von Pandemien und Epidemien als Aufgabe des Bundes festgelegt, die Bewältigung von Naturkatastrophen, wie Hochwasser, Lawinen und Muren, dagegen als Landessache. Explizit ist das so zwar nicht in der Bundesverfassung verankert, aber es ist aus ihr herauszulesen und unter den maßgeblichen Juristinnen und Juristen unbestritten. Auch wenn die Kompetenzverteilung der Bundesverfassung alles andere als "elegant und schön" ist, sie ist in diesem Punkt zumindest klar und durchaus nachvollziehbar.

Klare Hierarchie

Entsprechend den weiteren Vorgaben der Bundesverfassung erfolgt die Pandemiebekämpfung vor Ort durch die Bezirksverwaltungsbehörden unter der Leitung des Landeshauptmannes im Rahmen der sogenannten mittelbaren Bundesverwaltung. Der Landeshauptmann ist wiederum an die Weisungen des zuständigen Bundesministers gebunden. Damit w eine klare Hierarchie und Verantwortungskette festgelegt. Dass der Vollzug in erster Linie bei den Bezirksverwaltungsbehörden liegt, ist sinnvoll: Sie sind nahe am Geschehen und sind auch für viele andere Fragen zuständig, die mit der Pandemiebekämpfung zusammenhängen, von der Gewerbeaufsicht über die Straßenpolizei bis hin zu den Verwaltungsstrafen.

Dieses System hat sich im Grundsatz auch in der Pandemie bewährt. Kaum ein anderes Land hat die erste Welle so gut bewältigt wie Österreich. Prognosen, wie wir die zweite Welle bestehen, sind noch zu früh. Aber vieles deutet darauf hin, dass es uns abermals besser geht als Frankreich, Tschechien, Spanien und vielen anderen Staaten. Kapazitäten in den Spitälern sind noch ausreichend vorhanden, auch eine Aufgabe der Länder, die ihre Verantwortung in der Gesundheitsversorgung wahrgenommen haben. Wer hier von einem Versagen des Föderalismus spricht, hat keine Ahnung, wovon er redet.

Experiment Sperrstunde

Allerdings wächst in der Bevölkerung Unmut über unterschiedliche Regelungen in der Corona-Bekämpfung. Eine Sperrstunde um 22 Uhr in Tirol erzürnt viele Menschen, freilich in erster Linie nicht deshalb, weil Kärnten eine andere Regelung hat, sondern weil die Gäste nicht so früh nach Hause gehen beziehungsweise die Wirte länger offen halten wollen. Immerhin war die Sperrstunde schon bisher unterschiedlich geregelt, was höchstens jene, die grenzüberschreitend Alkohol konsumieren, gestört hat.

Wer Corona regional bekämpfen will – und das macht, wie zuletzt von Simulationsforscher Niki Popper in der ZiB 2 bestätigt, Sinn, da die Infektionszahlen höchst unterschiedlich sind –, muss regional wirksame Maßnahmen ergreifen, die dann ebenfalls zwangsläufig unterschiedlich sind. Dazu zählt zum Beispiel auch eine Sperrstundenregelung. Sie ist ein Experiment. Auch das Ausprobieren gehört zum Föderalismus, genauso wie die Bereitschaft der regionalen Entscheidungsträger, Verantwortung zu übernehmen. Gegebenenfalls muss man sich mit der Verhängung einer regionalen oder lokalen Quarantäne unbeliebt machen. Wenn sich die Sperrstunde nicht bewährt, weil die Menschen nach 22 Uhr privat weiterfeiern, muss man eben über andere Lösungen nachdenken und auch bereit sein, aus Fehlern zu lernen.

Gute Kooperation

Die legistischen Fehlleistungen in den zahlreichen Verordnungen aus dem Gesundheitsministerium, vom berüchtigten "Ostererlass" und dem fehlenden Pandemieplan ganz zu schweigen, sind übrigens nicht gerade ein gutes Argument für mehr Zentralismus.

Was die Menschen stattdessen zu Recht erwarten, ist eine gute Kooperation aller Entscheidungsträger. Die Zusammenarbeit über die politischen Lager und die Entscheidungsebenen hinweg hat Österreich die bisherigen Krisen und Herausforderungen seit 1945 gut bewältigen lassen und dazu beigetragen, dass dieser Staat zu einem der wohlhabendsten der ganzen Welt geworden ist. Es war daher eine richtige Vorgangsweise, dass die Bundesregierung, zumindest während der ersten Welle, stets die gute Zusammenarbeit mit den Ländern betont hat.

Gegenseitige Schuldzuweisungen und das wechselseitige Abschieben von Verantwortung, wie sie seither immer häufiger zu hören waren, leisten der Sache hingegen keinen guten Dienst. Dasselbe gilt, wenn das Kabinett eines Bundesministers einen Verordnungsentwurf ausgewählten Ländern zur offenbar internen Begutachtung zukommen und andere "dumm sterben" lässt. Das ist parteiischer Unfug, mag es auch schon früher immer wieder vorgekommen sein. Was wir jetzt brauchen, ist ehrliche Kommunikation, Hausverstand und Augenmaß. (Peter Bußjäger, 25.10.2020)