Außenansicht des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat eine erste Anklage im Zusammenhang mit der BVT-Affäre 2018 erhoben. Betroffen sind der Ex-Spionagechef im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und zwei weitere Personen, wie die WKStA am Mittwoch bestätigte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Amtsmissbrauch beziehungsweise die Bestimmung zum Amtsmissbrauch vor. Der Spionagechef mit engen Verbindungen zur ÖVP war im Zuge der BVT-Affäre abberufen worden.

Mit den Vorwürfen, die im Februar 2018 zur Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung geführt hatten, hat die aktuelle Anklage nur am Rande zu tun. Vielmehr zweifelt die Staatsanwaltschaft an der Rechtmäßigkeit der vom BVT durchgeführten Observationen der nordkoreanischen Botschaft sowie einer Datenabfrage, die der damalige Spionagechef des BVT für einen nun ebenfalls angeklagten Verwandten durchgeführt haben soll, wie "Presse" und "Kurier" am Mittwoch berichteten. Außerdem wird dem Ex-Spionagechef vorgeworfen, private Kaffeehausrechnungen von 1.100 Euro dienstlich verrechnet zu haben. Sein Anwalt weist das zurück und geht von einem Rechenfehler aus.

Anklage gegen drei Personen

Eine Sprecherin der WKStA bestätigte, dass Anklage gegen drei Personen erhoben wurde. Bei zwei Angeklagten geht es demnach um die Anordnung beziehungsweise Durchführung von Observationen ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen beziehungsweise um die Unterlassung der Meldung an den zuständigen Rechtsschutzbeauftragten. Außerdem angeklagt ist eine Abfrage für private Zwecke sowie in diesem Zusammenhang auch die Bestimmung zum Amtsmissbrauch.

Als Zeugen vorgesehen sind dem Bericht zufolge unter anderem Volksanwalt Werner Amon (ÖVP) und ÖVP-Generalsekretär Alexander Melchior.

Bei der BVT-Affäre ging es 2018 auch um den Verdacht, der Verfassungsschutz hätte unzulässigerweise Unterlagen über den Rechtsanwalt Gabriel Lansky gehortet und bereits eingestellte Ermittlungen illegal fortgesetzt sowie um den Vorwurf, nordkoreanische Reisepass-Rohlinge illegal an Südkorea weitergegeben zu haben. In beiden Fällen wurden die Ermittlungen, unter anderem gegen BVT-Chef Peter Gridling, aber eingestellt. Gridling ist mit Ende September in den Ruhestand gegangen. Interimistisch geleitet wird der Verfassungsschutz seit dem Sommer von Johannes Freiseisen. (APA, 28.10.2020)