Nach drei Jahren kosten- und ressourcenintensiver Ermittlungen in der Verfassungsschutz-Affäre bleiben also diese Vorwürfe übrig: Ein Referatsleiter hat womöglich Spesen in der Höhe von 1100 Euro falsch abgerechnet, eine widerrechtliche Datenabfrage getätigt und die Rechte nordkoreanischer Diplomaten verletzt, weil er eine nachrichtendienstliche Observation erst nachträglich genehmigen ließ.

Ausschussbericht des BVT-U-Ausschusses.
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Mit allem Respekt vor der Justiz: Das ist lachhaft. Es gibt für alle drei Vorwürfe eine akzeptable Erklärung. Eine Anklage ist das schärfste Instrument, das der Justiz zur Verfügung steht. Aus Sicht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) kam es wohl dazu, weil eine komplette Einstellung des Verfahrens noch peinlicher geworden wäre. Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen war von Beginn an nicht gegeben; retrospektiv betrachtet wird das Entsetzen nur größer.

Die Ermittlungen haben sehr viel Schaden angerichtet: Österreichs Beziehungen zu anderen Nachrichtendiensten wurden ramponiert, verdeckte Ermittler enttarnt, Methoden verraten. Sie hätten fast einem brutalen Umbau des Verfassungsschutzes durch die FPÖ den Weg geebnet. Auch persönliche Verletzungen entstanden: BVT-Chef Peter Gridling sah sein Lebenswerk zertrümmert, der angeklagte Referatsleiter wurde mit einem kafkaesken Ermittlungsprozess zermürbt.

Für die WKStA war das wirklich kein Ruhmesblatt. Mögen die Gerichte die Angelegenheit rasch abschließen. (Fabian Schmid, 28.10.2020)