Bundeskanzlerin Merkel beschloss mit den Ministerpräsidenten der Länder die neuen Maßnahmen.

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In Deutschland ist das Ziel klar: Familien und Freunde sollen sich zu Weihnachten wieder ohne zu große Angst treffen können. Doch dafür müssten sich alle jetzt erstmal deutlich einschränken, meinen Bund und Länder. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat am Mittwoch mit den Ministerpräsidenten der Länder einen "Teil-Lockdown" beschlossen. Die neuen Regeln kommen dem Shutdown vom Frühling schon recht nah. Sie sollen am 2. November in Kraft treten – und vorerst bis Monatsende gelten. Zwei Wochen nach Inkrafttreten der neuen Maßnahmen soll erneut mit den Ländern beraten werde, ob die Beschlüsse greifen oder modifiziert werden müssten.

Kontaktbeschränkungen

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen. Auch von privaten Reisen im In- und Ausland soll abgesehen werden.

Gastronomie

Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Lokale werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.

Freizeit

Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.

Sport

Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

Dienstleistungen

Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

Supermärkte

Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.

Schulen und Kindergärten

Die Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen. (APA, red, 28.10.2020)