Meint, dass die Novelle Mitte November in Begutachtung gehen kann: die grüne Bildungssprecherin Eva Blimlinger.

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Wien – Die Frage einer Mindeststudienleistung am Beginn des Studiums ist aus Sicht der Grünen noch offen. "Wir sind über mehrere Punkte der geplanten Novellierung des Universitätsgesetzes noch in Verhandlung, etwa zur Frage, wie viele ECTS-Punkte man braucht, um weiterzustudieren", sagte Eva Blimlinger, Wissenschaftssprecherin der Grünen, zur APA. Eher vorstellbar ist für sie eine solche Regelung nur für jene, die gar keine Prüfung machen, oder die Entscheidung den Unis zu überlassen.

Nach APA-Informationen sehen die Pläne derzeit vor, dass künftig neu zugelassene Studenten jährlich 16 ECTS-Punkte sammeln müssen, bis sie insgesamt 100 ECTS-Punkte erreicht haben, um weiterstudieren zu können. Aktuell sind die Studienpläne so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS-Punkten pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird.

Grüne favorisieren Teilzeitstudium

Der Standpunkt der ÖVP und auch der meisten Universitäten sei, dass man irgendwann die Möglichkeit haben solle, zu exmatrikulieren, sagte Bliminger. "Wir stehen auf dem Standpunkt, dass das keine Möglichkeit ist, weil das schwerwiegende Folgen haben kann. Außerdem würden die Leute deshalb nicht schneller oder intensiver studieren", sagte Blimlinger.

Daher werde über andere Lösungen verhandelt. So könnte man es den Universitäten offen lassen, ob sie eine solche Regelung einführen oder nicht – "also keine Muss-, sondern eine Kann-Bestimmung", erklärte Blimlinger. Die Grünen würden die Variante eines Teilzeitstudiums insbesondere für Berufstätige favorisieren, wo man etwa die halbe ECTS-Zahl vereinbaren kann. Damit steige zwar ein wenig der Verwaltungsaufwand, doch es gebe berufstätigen Studenten mehr Chancen als jetzt.

Null statt 16 ECTS-Punkte als Untergrenze

Das Argument, dass Studenten, die nicht einmal 16 ECTS-Punkte erreichen, auch Geld kosten, sei zwar richtig, aber dies sei nur ein kleinerer Teil. "Der größere Teil sind jene, die gar keine ECTS-Punkte machen. Wenn man also eine Regelung macht, dass jemand rausfliegt, der bis zum zweiten Studienjahr gar keine ECTS-Punkte gemacht hat, könnte ich damit gut leben. Mit allem, was darüber ist, kann ich nicht leben", sagte Blimlinger, die davon ausgeht, dass es noch bis Mitte November dauern wird, bis die Novelle in Begutachtung gehen kann.

Blimlinger verweist auch darauf, dass im Sinne der Studenten bereits wesentliche Verbesserungen ausverhandelt worden seien. Als Beispiel nannte sie die Möglichkeit einer zweisemestrigen Beurlaubung ohne Angabe von Gründen zusätzlich zur bereits möglichen Beurlaubung aufgrund wichtiger Gründe wie Schwangerschaft oder Krankheit, oder die Möglichkeit, dass absolvierte Prüfungen sowie berufliche oder außerberufliche Qualifikationen (beides bis zu einem Höchstausmaß von 60 ECTS-Punkten). etwa bei einem Studien- oder Hochschulwechsel. anerkannt werden können. (APA, 29.10.2020)