Eine Mindestleistung könnte besonders für berufstätige Studierende zur Hürde im Studium werden, wenn nicht gar das Aus bedeuten.

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Laut Plänen der Regierung zu einer Novelle des Universitätsgesetzes, die demnächst in Begutachtung gehen soll, könnte es für so manchen Studierenden künftig deutlich schwieriger werden, ein Studium abzuschließen. Die mögliche Änderung besagt nämlich, dass eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten pro Studienjahr erbracht werden muss, ansonsten erlischt ihre Zulassung. Für Eva Blimlinger, Wissenschaftssprecherin der Grünen, ist diese Frage aber noch offen – viel eher kann sie sich vorstellen, dass das jene Studierenden betreffen könnte, die gar keine Prüfung machen, oder eine solche Entscheidung den jeweiligen Unis zu überlassen.

Das denken die Userinnen und User über die mögliche Änderung des Studienrechts

Dieser User berichtet von seinen Erfahrungen als Studierender:

User "Lykaon" weist auf die Unterschiede zwischen Studienrichtungen hin:

Dass weniger Langzeitstudierende und vielmehr die Unterfinanzierung von Universitäten ein Problem darstellt, meint User "Joplaya31":

Dieser User kann der möglichen Änderung hingegen durchaus etwas abgewinnen:

Wie stehen Sie dieser möglichen Änderung des Studienrechts gegenüber?

Sollte es künftig eine Mindestleistung für alle Studierenden geben? Was spricht Ihrer Meinung nach dafür, was dagegen? Welche Erfahrungen haben Sie selbst in Ihrer Studienzeit gemacht? Welche Änderungen würden Sie sich als Studierende wünschen? (mawa, 3.11.2020)