Stellte eine weitere Verlängerung in Aussicht: Justizministerin Alma Zadić.

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Wien – Die Regierung hat per Verordnung den in der Corona-Krise erleichterten Zugang zum staatlichen Unterhaltsvorschuss um zwei Monate bis Jahresende verlängert. Ein Exekutionsantrag vor Gericht ist also weiterhin vorübergehend keine Voraussetzung mehr für den staatlichen Unterhaltsvorschuss. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) stellte in einer Aussendung am Freitag auch eine weitere Verlängerung in Aussicht – es sei klar, "dass das notwendig sein wird, solange die Krise anhält".

Zwei statt wie früher drei Kriterien

An sich wird der Zuschuss nur dann gewährt, wenn drei Kriterien erfüllt sind: Es muss ein entsprechender gerichtlicher Beschluss oder Vergleich vorliegen, der Zahler in Verzug sein und das Kind einen Exekutionsantrag stellen. Letzteres fiel mit der Erleichterung weg.

"Signal an Alleinerziehende"

"Die Corona-Krise trifft auch viele Väter und Mütter, die Unterhalt für ihr Kind oder ihre Kinder leisten – und jetzt Schwierigkeiten haben, diesen Unterhalt zu begleichen. Hier springt der Staat ein und hilft jenen Kindern, deren Eltern vorübergehend den Unterhalt nicht zahlen können", erklärte Zadić. Es handle sich um eine "unbürokratische Unterstützung" für Alleinerziehende und ihre Kinder in dieser Ausnahmezeit, betonte Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP). Ein "wichtiges Signal an Alleinerziehende" sah auch Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP). (APA, 30.10.2020)