Für geschlossene Betriebe wie in der Gastronomie soll es Entschädigungen geben.

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Unternehmer- und Arbeitnehmervertreter haben sich vor dem Lockdown massiv in Stellung gebracht. Die Wirtschaftskammer pocht auf Hilfen für geschlossene Betriebe, die Gewerkschaft fordert Kündigungsschutz und Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Eltern. Die Regierung ist offenbar bemüht, den Sozialpartner weitestgehend entgegenzukommen.

Jedenfalls soll der Lockdown, der Samstagnachmittag von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und weiteren Regierungsmitgliedern verkündet wurde, stark abgefedert werden. Die Betriebe werden entschädigt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren von einem massiven Ausbau der Kurzarbeit. So lautete zumindest die Ankündigung. Allerdings sind noch viele Punkte offen. Der Stand der Dinge:

Bei der Kurzarbeit ist faktisch eine Rückkehr auf das im März vereinbarte Modell vorgesehen, das – abgesehen vom bürokratischen Aufwand – als erfolgreiches Instrument angesehen wird. Im ersten Lockdown wurden vorübergehend 1,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit geschickt, wodurch viele Kündigungen vermieden wurden. Allerdings gehen Ökonomen nicht davon aus, dass es diesmal zu ähnlich hoher Ausnutzung des Instruments kommt. Geplant ist, den Betrieben wieder die Möglichkeit zu geben, Mitarbeiter auf zehn Prozent der normalen Arbeitszeit zu reduzieren.

Auch null Prozent möglich

Diese Variante gab es schon bis Ende September, seit Oktober muss eine Mindestzeit von 30 Prozent gearbeitet werden. Diese Untergrenze wird nun also auf zehn Prozent reduziert. Das bedeutet, dass die Beschäftigten während des Lockdowns null Prozent, also gar nicht, arbeiten müssen oder dürfen. Denn das zehnprozentige Minimum muss lediglich über einen längeren Durchrechnungszeitraum erreicht werden.

In Deutschland haben schon Lokale geschlossen und damit die Verordnung vorweggenommen.
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Restaurants und Hotels, die am Dienstag schließen müssen, können somit die Mitarbeiter gänzlich nach Hause schicken. Wenn sie die Arbeitszeit im Dezember auf 20 Prozent aufstocken, wäre die Untergrenze von zehn Prozent für beide Monate zusammengerechnet erreicht. Die Arbeitnehmer erhalten offenbar weiterhin mindestens 80 Prozent ihres normalen Gehalts, Geringverdiener bis zu 90 Prozent.

Großzügige Entschädigungen

Der zweite große Bereich der Hilfen betrifft die Entschädigungen der Betriebe. Hier ist vorgesehen, dass sie unbürokratisch 80 Prozent des Vorjahresumsatzes im November überwiesen bekommen. Bei der Abwicklung sind die Finanzämter beziehungsweise das Portal FinanzOnline am Zug.

Das Modell ist an das deutsche Hilfsinstrument angelehnt, das aber nur 75 Prozent des Vorjahresumsatzes im November als Entschädigung vorsieht. Zudem versucht die österreichische Regierung, die Kompensation nicht auf Betriebe mit maximal 50 Prozent zu beschränken, wie das in Deutschland der Fall ist. Die 80 Prozent seien jedenfalls vom EU-Beihilfenrecht gedeckt, hieß es am Samstag.

Dabei gibt es aber zwei wesentliche Einschränkungen. Laut Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) erlaubt der aktuelle EU-Beihilferahmen nur eine Entschädigung von maximal 800.000 Euro. Dabei müssten andere in Anspruch genommene Staatshilfen angerechnet werden. Zweite Einschränkung, die vom Kanzler ausgesprochen wurde: Die Entschädigung fließt nur, wenn keine Mitarbeiter gekündigt werden.

Höherer Fixkostenzuschuss

Apropos EU: Sie soll nun auch beim Fixkostenzuschuss mehr Förderungen zulassen. Hier war die bisherige Vorgabe, dass die Obergrenze bei drei Millionen Euro pro Betrieb liegt, wobei Brüssel den Zuschuss in eine Verlustabdeckung umgewandelt hat. Allerdings beurteilt die EU-Kommission als Beihilfebehörde einen Lockdown wie eine Naturkatastrophe, bei der höhere Förderungen möglich sind als in einer Wirtschaftskrise. Somit könnten hier deutlich großzügigere Bestimmungen noch kommen.

Die Regierungsmitglieder Aschbacher und Blümel wollen den Lockdown mit Hilfsmaßnahmen abfedern.
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Ein Beispiel: Während des ersten Schließungsphase im Frühjahr genehmigte die EU-Kommission einen Fixkostenzuschuss, der bis zu 90 Millionen Euro pro Betrieb ausmachen darf. Selbst darüber hinaus sind Subventionen im Rahmen einer Einzelgenehmigung möglich, wie das Beispiel AUA zeigt.

Budgetärer Spielraum

Die neuen Maßnahmen sind budgetär schwer zu beziffern. Blümel sprach von einer Milliarde, die in die Hand genommen werde. Dem hält ein Budgetinsider entgegen, dass von 50 Milliarden Euro versprochener Krisenhilfe erst die Hälfte ausbezahlt wurde. Speziell bei Kurzarbeit und Fixkostenzuschuss gebe es noch viel Spielraum. (Andreas Schnauder, 1.11.2020)